TAM-Meldung: Portal freigeschaltet
Von ISPEX am 30. Apr 2025
Die Übertragungsnetzbetreiber haben das Portal zur Abgabe der Transparenzmeldung (TAM-Meldung) für das Meldejahr 2024 freigeschaltet. Dies betrifft die Meldung nach § 71 Abs. 6 EEG bzw. § 56 Abs. 1 EnFG für Förderzahlungen bzw. Umlagenentlastungen. Frist ist der 31.07.2025.
Die Meldepflicht gilt für:
Anlagenbetreiber, für deren Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Juli 2014 EEG-Zahlungen geleistet wurden. Zusätzlich muss die Summe der erhaltenen EEG-Zahlungen für die Anlage im Kalenderjahr 2024 mindestens 100.000 Euro betragen haben.
Letztverbraucher mit Umlagenentlastungen nach dem EnFG, wenn die ersparten Umlagenzahlungen im Jahr 2024 mindestens 100.000 Euro betragen haben.
Der Meldepflicht unterfallen nicht:
Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregelung (§§ 28 ff. EnFG)
Unternehmen mit Entlastungen nach dem StromPBG bzw. EWPBG. Hier ist eine Meldung für das Meldejahr 2024 nicht mehr erforderlich.
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