Übergangsregelung Messkonzepte

Im Zuge der Novelle des EDL-G fand eine Anpassung des EEG Eingang in den Gesetzgebungsprozess. Betroffen ist der § 104 EEG, Weitere Übergangsbestimmungen. Demnach soll die Frist zur Umsetzung eines rechtskonformen Konzepts zur Abgrenzung von Drittmengen für den Zeitraum vor 2018 bis zum 1. Januar 2021 verlängert werden.

Das Änderungsvorhaben wurde Ende Juni vom Bundestag beschlossen und wird im September abschließend durch den Bundesrat behandelt. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.

Die Regelungen zu Messung und Schätzung wurden Ende des letzten Jahres im Rahmen des Energiesammelgesetzes festgelegt. Bereits im April 2019 folgte die Verlängerung der Übergangsbestimmungen zur eichrechtskonformen Messung um ein Jahr im Windschatten des Gesetzgebungsverfahrens zur Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes.

>> BT-Drs. 19/11186 (PDF)