ÜNB: Ausschreibung Kapazitätsreserve

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die erste Ausschreibung der Kapazitätsreserve abgeschlossen. Acht Gebote mit einem Volumen von 1.056 Megawatt wurde bezuschlagt, womit alle zulässigen Gebote zum Zuge kamen. Für die Vorhaltung erfolgt eine Vergütung von 68.000 Euro pro Megawatt im Jahr.

Ab Oktober 2020 gehen die Kraftwerke, die die Reserve absichern, für zwei Jahre in die Kapazitätsreserve über.

Gemäß Bundesnetzagentur kann auf die Nachbeschaffung der verbliebenen 944 Megawatt verzichtet werden, da der Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit des Bundeswirtschaftsministeriums davon ausgeht, dass in den kommenden Jahren die Stromnachfrage jederzeit gedeckt werden kann.

Laut Bundesnetzagentur soll die Kapazitätsreserve in Zeiten, in denen trotz freier Preisbildung auf dem Großhandelsmarkt kein ausreichendes Angebot zur Deckung der gesamten Nachfrage zur Verfügung steht, zusätzliche Leistung bereitstellen. Dazu werden bestehende Erzeugungsanlagen, Speicher oder Lasten außerhalb des Strommarktes vorgehalten und bei Bedarf auf Anweisung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit Regelzonenverantwortung nach Ausschöpfung der marktlichen Alternativen eingesetzt.

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