ÜNB: Vorläufige Übertragungsnetzentgelte 2025

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Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die vorläufigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte Strom für 2025 veröffentlicht. Demnach wird das durchschnittliche Netzentgelt der Höchst- und der Umspannungsebene 6,65 ct/kWh betragen. Gegenüber dem laufenden Jahr mit durchschnittlich 6,43 ct/kWh ergibt das eine Steigerung von 3,4 Prozent.

In einer gemeinsamen Presseerklärung führen die ÜNB zwei Faktoren für die Netzkosten an: Die Sicherstellung der Systemstabilität durch Bereitstellung von Kraftwerken für die Netzreserve sowie das Engpassmanagement. Dies mache mehr als 50 Prozent der Kosten aus. Das andere stellten die Investitionen in den Netzausbau dar.

Das tatsächlich fällige Netzentgelt an der Abnahmestelle wird nur zum Teil durch die Übertragungsnetzentgelte beeinflusst. Weiterhin relevant sind neben dem individuellen Bezugsprofil die Kosten für das Verteilnetz. Zudem greift bereits ab 2025 ein Ausgleichsmechanismus, der zur Senkung der Netzentgelte in bestimmten Regionen führen soll (BNetzA BK8-24-001-A). Erste Netzbetreiber haben Senkungen angekündigt. Die WEMAG, ein mecklenburgischer Energieversorger, hat in ihrem Netzgebiet Senkungen von bis zu 60 Prozent in Aussicht gestellt. Bei Schleswig-Holstein Netz sollen für Industrie- und Unternehmenskunden in den Bereichen Hochspannung und Hochspannung/Mittelspannung die Netzentgelte voraussichtlich um rund 36 Prozent sowie im Bereich der Mittelspannung um rund 42 Prozent sinken.

Berechnungsbeispiele aus der Praxis

Um zu veranschaulichen, wie unterschiedlich die Veränderungen von 2024 auf 2025 in den Regionen ausfallen, hat die ISPEX Consulting die Netzentgelte für einen Musterkunden (Mittelspannung, 5 GWh p.a., Pmax 1.000 kW) berechnet.

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Hier markiert die Schleswig-Holstein Netz AG mit einer Kostensenkung von 42 Prozent einen deutlichen Rückgang. Bei identischer Abnahmesituation können im Gebiet der enercity Netz GmbH (Hannover) oder der BEW Bayreuth (Stadtwerke Bayreuth) Erhöhungen von jeweils 11 Prozent auftreten. Beispielhaft würde sich aber für die Abnahme im Bayernwerk Netz (Ostbayern), direkt außerhalb Bayreuths, ein Minus von 6 Prozent einstellen.

Gesamtkosten im Blick behalten

Nicht zu vernachlässigen ist, dass die Kosten aus dem Ausgleichsmechanismus über die § 19 StromNEV-Umlage auf das ganze Bundesgebiet verteilt werden. Die Entlastung wird z.T. wieder über die höhere Umlage kompensiert.

Die für 2025 maßgebliche Gesamtbelastung aus allen Kostenbestandteilen bei Strom wird sich voraussichtlich erst auf das Jahresende hin zeigen. Dann werden die finalen Übertragungsnetzentgelte bzw. Netzentgelte veröffentlicht. Die § 19 Strom-NEV-Umlage wird am 25. Oktober durch die ÜNB bekannt gegeben. Im Zuge dessen werden die übrigen Umlagen, die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage, festgesetzt.

>> Pressemitteilung Tennet

>> Preisplatt (sic!) vorläufige BEN 2025

>> Pressemitteilung der WEMAG

>> Pressemitteilung Schleswig-Holstein Netz

 
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