Umlagen auf Strom 2023

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Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Umlagen für das Jahr 2023 bekannt gegeben. Nach dem endgültigen Entfall der EEG-Umlage bleiben in Summe Umlagen von 1,365 ct/kWh.

Die Offshore-Netzumlage wurde bereits am 15. Oktober veröffentlicht und beträgt 2023 leicht erhöhte 0,591 ct/kWh statt gegenwärtig 0,419 ct/kWh. Bei der KWKG-Umlage stellt sich eine leichte Senkung von heute 0,378 ct/kWh auf 0,357 ct/kWh im nächsten Jahr ein.

Niedriger wird die Umlage nach § 19 StromNEV festgesetzt. Hier gelten zukünftig 0,417 ct/kWh statt 0,437 ct/kWh. Die vereinzelt bei einigen Lieferanten vorsorglich in die Abrechnungen aufgenommene „Wasserstoffumlage“ auf Grundlage des § 118 Abs. 6 EnWG erscheint nicht als separate Umlage. Diese ist in der § 19 StromNEV-Umlage bereits verrechnet.

Mit dem Jahr 2023 findet die Erhebung der Abschaltbaren Lasten-Umlage ein Ende. Formal können bis 31. Dezember 2023 noch Nachabrechnungen stattfinden. Gegenwärtig ist kein Wert durch die Übertragungsnetzbetreiber hierfür ausgewiesen.

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Die übrigen Kostenbestandteile beruhen auf anderen Rechtsgrundlagen als die Umlagen und werden unverändert fortgeführt. Die Stromsteuer beträgt weiterhin 2,050 ct/kWh. Die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden wird mit 0,110 ct/kWh abgerechnet.

>> Übersicht Steuern, Abgaben, Umlagen auf den Strompreis 2023 (PDF)

 
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