Umstellung auf das neue Marktstammdatenregister

Marktstammdatenregister Start Webportal Registrierungspflicht

Ab 1. Juli nimmt die Umstellung auf das Marktstammdatenregister Fahrt auf. Neuanlagen zur Energieerzeugung müssen ab diesem Zeitpunkt dort registriert werden. Bestandsanlagen müssen ab August von den Anlagenbetreibern im Register übernommen und die Datenverantwortung wahrgenommen werden. Unternehmen sollten ihre Pflichten genau kennen und die Umstellung gut vorbereiten.

Marktstammdatenregister

Die Bundesregierung hat mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ein einheitliches Instrument geschaffen, um den Energiesektor abzubilden und die Kommunikation am Markt und mit den Behörden zu verbessern. Zudem soll das Register ermöglichen, die eindeutige Identifizierung der einzelnen Marktakteure beispielsweise bei energiewirtschaftlichen Verträgen zu gewährleisten und technische Komponenten wie Erzeugungsanlagen transparent darzustellen.

Das MaStR ist öffentlich zugänglich und vollständig digital. Es erfasst – wie der Name bereits ausdrückt – nur Stammdaten. Darunter fallen z.B. Standorte, Kontaktinformationen und technische Anlagendaten. Bewegungsdaten wie Lastgänge und dergleichen finden keinen Eingang in den Datenbestand.

Grundsätzlich sind alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die mit dem Strom- oder Gasnetz direkt oder indirekt verbunden sind oder sein könnten, zu registrieren. Lediglich die sogenannten „Volleinspeiser“, die den von ihnen erzeugten Strom komplett ins Netz einspeisen und weder Eigenverbrauch haben, noch an Letztverbraucher liefern, sind von der Mitteilungspflicht ausgeschlossen.

Zudem bringt das MaStR in diesem Zuge ein neues Nummernkonzept mit sich. Dies soll nicht die unterschiedlichen Definitionen zu einer einheitlichen zusammenführen, sondern lediglich die zu einer Anlage passende Stammdaten bereitstellen.

Datenverantwortung der Betreiber

Der Inhaber der Daten trägt die Verantwortung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit und ist zudem verpflichtet, diese selbst einzutragen und aktuell zu halten. Für EEG-Anlagen und KWK-Anlagen sind die Anlagenbetreiber datenverantwortlich.

Innerhalb des Unternehmens ist die Entscheidung zu treffen, auf welcher Ebene der MaStR-Zugang angelegt werden soll, d.h. ob z.B. die Holding oder ein Tochterunternehmen als Marktakteur geführt werden soll. Die Festlegung ist reversibel und kann später z.B. für den Fall eines Unternehmensverkaufs angepasst werden.

Die Datenverantwortung beinhaltet auch, den Betriebszustand der Anlage zu dokumentieren. Das MaStR bildet so den Nutzungszyklus einer Anlage ab. Der Anlagenbetreiber kann den Status der Anlage entsprechend auf „geplant“, „in Betrieb“ oder „stillgelegt“ setzen. Bei der Inbetriebnahme wird standardmäßig eine Netzbetreiberprüfung angestoßen und an den Anlagenbetreiber eine schriftliche Registrierungsbestätigung versandt.

Pflicht zur Registrierung

Ab 1. Juli löst das neue Marktstammdatenregister das PV-Meldeportal und das Anlagenregister vollständig ab. Neue Erzeugungsanlagen müssen ab diesem Zeitpunkt dort registriert werden. Betreiber von Bestandsanlagen müssen selbst aktiv werden und ihre Stammdaten ab Mitte August innerhalb der nächsten zwei Jahre bis 30. Juni 2019 im neuen Register pflegen. Bei Pflichtversäumnissen drohen Nachteile.

Nicht nur die Bundesnetzagentur kann Sanktionen verhängen, wenn Netzbetreiber und Energieerzeuger ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Darüber hinaus kann beispielsweise der KWK-Zuschlag oder die EEG-Förderung zurückbehalten, reduziert oder komplett für das Unternehmen gestrichen werden. Entlastungen wie geringere Netzumlagen oder individuelle Netzentgelte könnten beschnitten werden. Die MaStR-Verordnung greift hier auf ähnliche Mechanismen wie die Anlagenregisterverordung zurück.

Bestandsanlagen einpflegen

Zum Start des MaStR sind bereits Bestandsdaten aus den bisherigen Registern vorhanden. Betreiber von Bestandsanlagen müssen von sich aus die Datenverantwortung für ihre Anlagen übernehmen. In jedem Falle ist die Neuregistrierung notwendig, da die Betreiberdaten nicht zur Übernahme innerhalb des MaStR angeboten werden. Im Zuge der Datenübernahme ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die Daten zu vervollständigen und zu aktualisieren. Anschließend werden die Datensätze wie bei einer Anlagenneuregistrierung einer Netzbetreiberprüfung unterzogen.

Für den Fall, dass die Bestandsanlage noch nicht im MaStR enthalten ist, muss der Anlagenbetreiber die Neuregistrierung dieser durchführen, d.h. eine sog. „Neuregistrierung eine Bestandsanlage“. Die neuen Datensätze werden gesondert auf doppeltes Vorhandensein geprüft und wie in den anderen Fällen auch einer Netzbetreiberprüfung unterzogen.

Der Bestandsanlagenbetreiber kann innerhalb des Registers nach verschiedenen Parametern seine Anlage aufspüren. So stehen u.a. die Standortsuche oder auch die Anlagenkennziffer aus dem Anlagenregister zur Verfügung. Nach der Registrierung und Verantwortungsübernahme sind dann die Anlagendaten mit den Betreiberdaten öffentlich sichtbar verknüpft.

Umstellung richtig planen

Der Bestand an Eigenerzeugungsanlagen in Deutschland ist hoch und daher die Datenmenge entsprechend groß. Es ist damit zu rechnen, dass zum Ende der Umstellungsphase Engpässe auftreten. Neuanlagenbetreiber können darauf keine Rücksicht nehmen und müssen ihre Installationen ohnehin im neuen Register anmelden. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur Anlage liegt beim Anlagenbetreiber und nicht zuletzt deshalb ist es notwendig, sich in Hinblick auf die Vergünstigungen und Förderungen mit den Anforderungen auseinanderzusetzen.

Daher sollte die Erfassung und das Umtragen der Daten der Bestandsanlagen nicht auf die lange Bank geschoben werden. So kann beispielsweise ein Betreiberwechsel die Registrierung notwendig machen, wenn eine Anlage veräußert oder übernommen wird. Dann muss die Anlage im MaStR durch den Datenverantwortlichen dem neuen Anlagenbetreiber zur Übernahme angeboten werden.

Soll eine Anlage erweitert werden, muss der Datensatz im Register angepasst werden. Ist dieser schon vollständig und richtig registriert, fällt nur noch die unmittelbare Anpassung an. Das PV-Register und Anlagenportal sind hinfällig und können nicht mehr genutzt werden.

ISPEX unterstützt Unternehmen dabei, ihre Neu- und Bestandsanlagen rechtzeitig und richtig zu registrieren. Damit gelingt die Umstellung auf das neue Marktstammdatenregister reibungslos und Förderungen und Vergünstigungen bleiben erhalten. Zudem berät ISPEX zu allen Fragen der Eigenerzeugung von Strom. Wir unterstützen Sie, Ihre Energiekosten dauerhaft und nachhaltig zu senken!

Bildquelle: Fernando Tomás via Wikimedia Commons unter CC BY 2.0 

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