Umweltbonus Antragsverfahren erleichtert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat bekannt gegeben, dass das Antragsverfahren für die Förderung der Elektromobilität (Umweltbonus) verbessert wurde. Ab 1. September ist ein Sammelantragsverfahren für baugleiche Fahrzeuge möglich. Zusätzlich erleichtert der automatisierte Datenaustausch zwischen BAFA und Kraftfahrtbundesamt die Antragstellung. Dadurch genügt es, im Rahmen des Antrages die Fahrzeugidentifikationsnummer einzugeben und dem Datenaustausch zuzustimmen. Daher muss z.B. der Fahrzeugbrief nicht mehr hochgeladen werden.

Zudem wurde die Liste mit den förderfähigen Fahrzeugen mit Stand 14.08.2020 veröffentlicht.

Die veränderte Förderung hat zu einem deutlichen Anstieg der Förderanträge geführt. Juli und August verzeichneten ein Plus von rund 20.000 bzw. 23.000 Antragsstellungen. Somit summiert sich die Zahl der Gesamtanträge des Förderprogramms auf 257.046. Reine Batterieelektrofahrzeuge 161.164 stehen 95.718 geförderten Plug-In Hybriden gegenüber. 106.170 Privatpersonen stellten einen Umweltbonusantrag. Unternehmen beteiligten sich mit 146.019 Anträgen. Die übrigen Förderanträge verteilten sich u.a. auf kommunale Betriebe, Zweckverbände und Körperschaften.

>> Pressemitteilung des BAFA

>> Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge, Stand 14.08.2020 (PDF)

>> Zwischenbilanz zum Antragstand vom 31. August 2020 (PDF)