Umweltbonus Fahrzeugliste 02/2021

Das Bundesamt für Wirtschaft hat die Liste der förderfähigen Fahrzeuge auf Stand 05.02.2021 aktualisiert.

Es gelten die bekannten Förderbedingen mit verbesserten Sätzen für Zulassungen des Zeitraums 3. Juni 2020 bis 31. Dezember 2021. Die sogenannte Innovationsprämie verdoppelt den Bundesanteil.

Die Beantragung des Umweltbonus muss für gelistete und somit förderfähige Neufahrzeuge maximal ein Jahr nach Erstzulassung erfolgen. Der Antragsteller muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate auf sich zulassen. Für Leasingnehmer erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monate auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate.

>> Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge, Stand: 05.02.2021 (PDF)