Umweltbonus Förderungen kombinierbar

Das Bundesamt für Wirtschaft weist darauf hin, dass die Förderung für Elektromobilität, der sogenannte Umweltbonus, mit weiteren Förderprogrammen kombinierbar ist.

Voraussetzung hierfür ist, dass eine Verwaltungsvereinbarung des Fördergebers mit dem Bundesamt für Wirtschaft vorliegt. Beispielsweise kann seit dem 14. Januar 2021 der Umweltbonus mit den Förderprogrammen der KfW „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ oder des Landes Berlin „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) aufgestockt werden.

>> Mitteilung des BAFA

>> KfW: Klimaschutzoffensive für den Mittelstand