Unternehmen in Schwierigkeiten: Beihilfeausnahmen verlängert

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von Steuerbegünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer als staatliche Beihilfe in Sinne des Europäischen Rechts ausgeschlossen. Die Corona-Ausnahmeregelung wurde nun bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Aufgrund der wirtschaftlichen Verwerfungen im Zuge des Corona-Pandemie wurde der Ausschluss von Steuerbegünstigungen für Unternehmen in Schwierigkeiten zeitweilig ausgesetzt. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen sich am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten befanden, aber innerhalb des Zeitraums vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 in Schwierigkeiten geraten sind.

Unternehmen können dann auch für den Zeitraum, in denen sie sich in Schwierigkeiten befinden, Erleichterungen in Anspruch nehmen. Das Formular 1139 zur Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen ist bei der Beantragung beim Zoll weiterhin einzureichen. Im Zuge Umsetzung der Ausnahmeregelung wurde das Zoll-Merkblatt 1139a „Merkblatt – Staatliche Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht“ auf Stand 1. August 2021 aktualisiert.

>> Unternehmen in Schwierigkeiten droht Rückforderung bei Steuerbegünstigung

 
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