Update Energiepreisbremsen: Transparenzmeldung zum 30.06.2024

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Für Unternehmen steht zum Abschluss der Energiepreisbremsen eine sogenannte Transparenzmeldung an. Die Experten der ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fassen die wichtigsten Informationen zur bevorstehenden Meldefrist zusammen.

Transparenzmeldung zum 30.06.2024

Unternehmen, deren Entlastungsbeträge im Kalenderjahr 2023 an sämtlichen (Netz)Entnahmestellen einen Betrag von 100.000 € übersteigen, müssen gem. § 30 Abs. 5 StromPBG bzw. § 22 Abs 5 EWPBG bis 30.06.2024 eine Transparenzmeldung gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern abgeben.

Die Meldung hat über das sog. TAM-Meldeportal der Übertragungsnetzbetreiber zu erfolgen. Dazu ist eine Registrierung im Portal notwendig.

TAM-Meldeportal: https://tam.netztransparenz.de/

Neben verschiedenen Unternehmensdaten sind die erhaltenen Beihilfen anzugeben. Die Angabe erfolgt in Spannen (in Mio. EUR):

  • 0,1 bis 0,5
  • 0,5 bis 1
  • 1 bis 2
  • 2 bis 5
  • 5 bis 10
  • 10 bis 30
  • 30 bis 60
  • 60 bis 100
  • 100 bis 150
  • mehr als 150.

Maßgeblich ist dabei die Entlastungssumme des jeweiligen Unternehmens, d.h. Entlastungen aus StromPBG, EWPBG, Dezember-Soforthilfe sowie alle weiteren Entlastungen i.S.v. § 2 Nr. 4 EWPBG.

Sofern Ihnen eine Fristverlängerung für die Abgabe der finalen Selbsterklärung genehmigt wurde, ermöglicht das auch eine Fristverlängerung für die Transparenzmeldung.

Die FAQ der ÜNB führen hierzu folgendes aus: „Im Falle einer Genehmigung des Antrags verlängert sich auch die Frist zur Abgabe der Mitteilung nach § 30 Abs. 5 StromPBG sowie § 22 Abs. 5 EWPBG auf den 30.09.2024. Sofern Sie von dieser Fristverlängerung zur Abgabe der TAM-Meldung Gebrauch machen möchten, bitten wir um schriftliche Mitteilung per E-Mail an support@tam.netztransparenz.de. Bitte führen Sie im Betreff das Stichwort ‚Fristverlängerung TAM-Meldung StromPBG/EWPBG‘ auf“.

Bei Fragen zur Transparenzmeldung empfehlen wir die FAQ des Meldeportals unter https://tam.netztransparenz.de/faq oder den Kontakt zur ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Ihr Ansprechpartner

Marco Böttger

Marco Böttger

0921 - 150 911 110 0921 - 150 911 115