Volle EEG-Umlagepflicht für neue KWK-Anlagen

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Seit dem ersten Januar 2018 wird auf Strom aus neuen KWK-Anlagen zur Eigenversorgung die volle EEG-Umlage fällig. Grund dafür ist die beihilferechtliche Bewertung der Europäischen Kommission. Sie hat die Fortführung der Begrenzung auf 40 Prozent der EEG-Umlage für nicht genehmigungsfähig eingestuft. Für Unternehmen gilt, die Wirtschaftlichkeit der Anlagen neu zu bewerten und politische Entwicklungen genau zu verfolgen.

Beihilferechtliche Genehmigung nicht verlängert

Ursprünglich konnten Unternehmen, die eine hocheffiziente KWK-Anlage betreiben, darauf bauen, für den so erzeugten und eigenverbrauchten Strom eine reduzierte EEG-Umlage zu bezahlen. Die sollte bei Eigenversorgung gemäß § 61b Nr. 2 EEG 2017 bei Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. August 2014 bei 40 Prozent liegen. Die Europäische Kommission hatte diese Regelung bis 31. Dezember 2017 vorläufig genehmigt. Eine erneute Genehmigung hatte die Kommission überraschend vor Weihnachten versagt. Als Konsequenz daraus ist seit 1. Januar 2018 die volle Umlage zu entrichten. Grund hierfür ist eine vermutete „Überförderung“ von industriellen KWK-Anlagen mit einer Leistung über 1MW.

Mögliche Szenarien

Es gibt Überlegung, Anlagen ab 1 MW Leistung für eine noch zu verhandelnde Zahl von Volllaststunden mit 40 Prozent zu entlasten – das aber eingeschränkt für Unternehmen außerhalb stromkosten- oder handelsintensiver Branchen. Über diesem Stundensockel hinausreichenden Strommengen sollen dann keine Reduzierung mehr erhalten. Für Anlagen unter 1MW elektrischer Leistung könnte die Regelung bestehen bleiben.

Zudem ist fraglich, ob eine rückwirkende Entlastung zum 1. Januar 2018 in den Verhandlungen zu erreichen ist. Das ursprüngliche Vorhaben zügig eine Einigung bis März herbeizuführen, dann die Regelung durch den Bundestag zu peitschen und schließlich den Bundesrat vor der Sommerpause damit zu befassen, scheint angesichts der langwierigen Regierungsbildung hinfällig. Ob die Priorität des neuen Wirtschaftsministers bei der Lösung der KWK-Förderung liegt, ist noch nicht ausgemacht.

Rechtlich umfassend planen

Gegenwärtig fallen Anlagen, die vor dem 1. August 2014 Strom zum Eigenverbrauch produziert haben unter die Bestandsschutzregelung. Die Übergangsregelungen sind hier einem stetigen Wandel unterworfen. Besonders Modernisierungen und Erweiterungen können bestandsschutzgefährdend sein. Entsprechend ist hier mit größter Umsicht vorzugehen.

Noch dazu sind Eigentümer- und Betreiberwechsel ein Kriterium, das den Bestandsschutz und in Folge die Umlagereduzierung in Gefahr bringt. Beispielsweise ist der Eigentümerübergang bei der Betriebsübergabe auf die nächste Generation oder die Umstrukturierung des Unternehmens in verschiedene Betriebsteile zu berücksichtigen. Letzteres tangiert sogar die sogenannte Weiterleitung an Dritte.

Unter diesen Aspekten sollte die KWK-Anlage nicht nur technisch und betriebswirtschaftlich durchgeplant sein, sondern auch hinsichtlich der eigentumsrechtlichen Verankerung geführt werden. Aus dieser Konstellation ergeben sich überdies Pflichten für die Geschäftsführung. Gegenüber den jeweiligen Behörden, bzw. dem Netzbetreiber, sind entsprechende rechtlich genügende Nachweise und Meldungen zu erbringen. Falschangaben und Versäumnisse führen zu finanziellen Einbußen.

Beispielsweise werden im laufenden Jahr verstärkt Prüfungen der Personenidentität (Betreibereigenschaften) und der Zeitgleichheit des Eigenverbrauchs (Viertelstundenleistungsmessung) durch den zuständigen Netzbetreiber durchgeführt.

Wirtschaftlich planen

Unternehmen stehen vor einer schwierigen Gemengelage. Mit einer rechtssicheren Lösung ist kurzfristig nicht zu rechnen. Abseits der Erhaltung des Bestandsschutzes bestehender Anlagen bleibt für Neuanlagen, bzw. gerade im Bau befindlicher Anlagen, nur die Szenarien durchzurechnen. Ungeachtet der vollen EEG-Umlage können KWK-Anlagen in der Eigenversorgung durchaus noch wirtschaftlich sinnvoll sein. So entfallen beispielsweise Netzentgelte und die Konzessionsabgabe für diese Strommengen. Die Wärmenutzung ist bei der Rentabilität mit einzurechnen.

Grundlegend wirft die wirtschaftliche Beurteilung folgende Fragen auf:

  • Wie sieht der Versorgungsmix in Zukunft aus (Eigenerzeugung, Eigenverbrauch, Fremdbezug)?
  • Welche Strommengen werden in Zukunft benötigt?
  • Ist die rentable Eigenversorgung aus der KWK-Anlage ohne EEG-Umlagereduktion möglich?

Energiewirtschaftliche Begleitung

Die Planung und der Betrieb einer KWK-Anlage fordert Kenntnisse in vielen Bereichen. Zu den betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gesellen sich rechtliche Anforderungen. Zumeist unterschätzt werden die Erfordernisse der Verwaltungspraxis hinsichtlich Anträgen, Meldungen und Nachweise.

ISPEX unterstützt Unternehmen, alle Anforderungen zu meistern. Unsere Energieexperten begleiten Eigenversorgungsprojekte von der Planung und wirtschaftlichen Abschätzung, über die energiewirtschaftliche Bewertung bis zur Betreuung im laufenden Betrieb. Wir halten Sie auf dem Laufenden, was die rechtlichen Anforderungen für die Eigenversorgung angeht. Damit minimieren Sie für Ihr Unternehmen Risiken und betreiben Ihre KWK-Anlage erfolgreich. Wir beraten Sie gerne persönlich!

Bildquelle: ChNPP via Wikimedia Commons unter CC BY-SA 3.0

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