Vorgaben Transportentgelte Gasfernleitungsnetzbetreiber

Die Bundesnetzagentur hat Vorgaben zur Entgeltmethodik der Gasfernleitungsnetzbetreiber getroffen. Die Festlegung erfolgte im Hinblick auf die zum 1. Oktober 2021 geplante Zusammenlegung der beiden deutschen Marktgebiete zu einem einheitlichen Marktgebiet.

Den Rahmen für die Festlegung bildet der europäischen Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Network Code Tariff). Die Bundesnetzagentur ist daraus verpflichtet, für alle Fernleitungsbetreiber geltende einheitliche Entgeltbildungsmaßstäbe festzulegen.

Der Beschluss „REGENT 2021“ legt u.a. für die Fernleitungsnetzbetreiber einen einheitlichen Tarif für jede beliebige Transportleistung fest. Die zwangsläufigen Differenzen werden durch den Ausgleichsmechanismus im Beschluss „AMELIE 2021“ geregelt.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur