Vorgaben zu Speichern

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) wendet sich einer Stellungnahme gegen aus seiner Sicht wettbewerbsverzerrende Vorgaben bei Energiespeichern. Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber stellten im Vergleich zu anderen europäischen Ländern zu hohe Anforderungen und behinderten damit die Rentabilität der Speicheranlagen. Im europäischen Ausland gelte, dass Energiespeicher über eine Mindestaktivierungszeit von 15 Minuten verfügen müssen, die Leistung also innerhalb von 30 Sekunden aktiviert und mindestens über einen Zeitraum von 15 Minuten abgegeben werden kann. Von den deutschen Anbietern verlangen die ÜNB allerdings eine Mindestaktivierungszeit von 30 Minuten – was zu deutlich größeren Speichern und höheren Kosten führt. Hiesige Anlagen seien dann nicht mehr wettbewerbsfähig.

>> Stellungnahme des bne (PDF)