Wachstumsinitiative: Entlastungen für die Wirtschaft

Die Bundesregierung hat am 05.07.2024 eine Einigung zum Haushaltsentwurf 2025 vorgelegt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung wurde eine „Wachstumsinitiative“ vorgestellt. Für Unternehmen sollen Entlastungen im Energiebereich weitergeführt werden. Die Netzentgelte sollen stabilisiert werden.

Laut dem Papier „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ sollen zur Entlastung der Wirtschaft Regelungen aus dem sog. Strompreispaket verlängert werden. Die im Strompreispaket Ende 2023 geschaffene Absenkung der Stromsteuer für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes soll dauerhaft fortgeführt werden. Bisher sieht der § 9b Abs. 2a StromStG bei der Stromentnahme in den Jahren 2024 und 2025 eine Entlastung von 20 €/MWh vor. Daraus resultiert abseits des Selbstbehalts eine Stromsteuerbelastung von 0,05 ct/kWh auf EU-Mindeststandard. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine Entlastung der Wirtschaft in Höhe von 3,25 Milliarden Euro/Jahr.

Die Strompreiskompensation (SPK) soll bis 2030 verlängert werden. Laut der Förderrichtlinie vom 26.03.2024 (BAnz AT 26.03.2024 B2) sind die Abrechnungsjahre bis 2030 bereits umfasst (s. 5.1 a ) Richtlinie). Dem Papier zufolge sei bisher das Anwendungsgebiet der SPK beihilferechtlich eng begrenzt, z.B. seien Teile der Chemie oder der Glasverarbeitung nicht erfasst. Die Bundesregierung werde sich gegenüber der neuen Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass mit der SPK noch weitere Bereiche der Wirtschaft entlastet werden können. Die jährliche Entlastung für die Wirtschaft taxiert die Bundesregierung auf 3,9 Milliarden Euro.

Im Bereich der Netzentgelte wird die Bundesregierung Maßnahmen vorlegen. Diese sollen die Netzkosten senken und die Netzentgelte stabilisieren. Die Einrichtung eines Amortisationskontos [gemeint ist im Zuge des Netzausbaus] soll geprüft werden. Wirtschaftsminister Habeck sah bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Einigung dadurch einen „Glättungseffekt“ bei den Netzkosten. Die Prüf- und Absichtsliste aus der Wachstumsinitiative umfasst des Weiteren:

  • Überprüfung der Auszahlungen „vermiedener Netzentgelte“
    an Stromerzeuger in Verteilernetzen
  • Einführung zeitvariabler Netzentgelte für systemdienliche Netznutzung
  • Verbesserung der Nutzung von Überschussstrom
  • Einsatz virtueller Leitungen und netztechnischer Betriebsmittel
  • Weiterentwicklung des netzdienlichen Einsatzes von Kraftwerken
  • Prüfung der Möglichkeiten zur gemeinsamen Beschaffung von Material für den
    Netzausbau

Das Kabinett spricht sich überdies dafür aus, „ … für die Unternehmen, die von individuell reduzierten Netzentgelten gemäß § 19 Absatz 2-Satz 1 bzw. Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) profitieren, Sicherheit zu schaffen und diese zukunftsfest weiterzuentwickeln“. Hemmnisse für flexiblen Stromverbrauch sollen abgebaut werden, sodass Unternehmen von den niedrigen Strompreisen bei viel Wind und Sonne profitieren können. Für Unternehmen, die dazu nicht in der Lage sind, soll eine beihilfekonforme Verlängerung der Regelungen gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 bzw. Satz 2 der StromNEV vorgenommen werden. Respektive sollen Maßnahmen ergriffen werden, die die entsprechende Entlastungswirkung verlängern, z.B. durch Förderung/Netzentgeltbefreiung für Speicher.

Die in der Wachstumsinitiative angedachten Regelungen und Arbeitsbereiche werden im Zusammenspiel mit den Haushaltsberatungen des Bundestages weiterentwickelt. Derzeit handelt es sich um politische Absichtserklärungen der Bundesregierung. Nach den Haushaltsberatungen wird sich zeigen, welche finanziellen Spielräume tatsächlich vorhanden sind und welche Vorhaben umgesetzt werden können. ISPEX wird über die Entwicklungen weiter berichten.

>> Bundesregierung: Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland (PDF)

 
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