Weitere Gasumlage kommt

Bundeskanzler Scholz hat heute in einer Pressekonferenz zur Stützung von Uniper angekündigt, die „saldierte Preisanpassung“ nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) nutzen zu wollen. Damit wird eine Umlage auf alle Gaskunden aus den Kosten, die durch die Ersatzbeschaffung für die ausgefallenen Lieferungen aus Russland entstehen, ermöglicht. Die Kosten werden nach Aussage von Scholz nicht vollständig in den Umlagemechanismus einfließen. Die Umlage wird spätestens zum 1. Oktober 2022 erhoben. Die Bundesregierung prüft jedoch die Einführung der Umlage ab dem 1. Septemter 2022. Zur Höhe äußerte sich der Kanzler nicht, die Zahl von 2 ct/kWh nannte er nur beispielhaft.

Zum Hintergrund: Die saldierte Preisanpassung nach EnSiG tritt an die Stelle eines möglichen Preisanpassungsrechtes (§ 24 EnSiG). Die Ausgestaltung obliegt der Bundesregierung durch Verordnung. Im Gegensatz zum genannten Preisanpassungsrecht kann die Bundesregierung bereits aktiv werden, wenn eine „erhebliche Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland unmittelbar bevorsteht“. Eine Feststellung durch die Bundesnetzagentur, dass „eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland vorliegt“, ist nicht notwendig.

>> Gemeinsame Pressemitteilung des BKAmt und BMWK

 
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