Windenergie-auf-See-Gesetz geändert

Der Bundestag hat die Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen. Angenommen wurde das Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften (BT-Drs. 19/20429, 19/22081/ 19/22346 Nr. 1.22) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 19/24039).

Unter anderen soll der Ausbau der Offshore-Windkraft beschleunigt werden. Bis 2030 sollen 20 GW und bis 2040 40 GW Leistung erreicht werden. Zudem wurde das Ausschreibungsdesign geändert, beispielsweise bezüglich der Null-Cent-Gebote im Rahmen der Ausschreibung.

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