Windenergie-auf-See-Gesetz teils verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat das Windenergie-auf-See-Gesetz 2017 in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Projektgesellschaften hatten im Zuge der Umstellung von der alten Seeanlagenverordnung auf die Neuregelungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes finanzielle Einbußen erlitten. Die Unternehmen hatten Investitionen für Planungen und Untersuchungen durchgeführt, konnten die Anlagen dann aber unter dem neuen Gesetz nicht realisieren.

Das Windenergie-auf-See-Gesetz sieht für diese Investitionen keinen Ausgleich für die Unternehmen vor und ist in diesen Teilen verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgeben, bis Mitte 2021 einen entsprechenden Mechanismus zu schaffen.

Die übrigen Vorschriften des Windenergie-auf-See-Gesetzes bleiben durch das Urteil unberührt.

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums