WP-Bescheinigung Mustervorlage

Die neue Mustervorlage zur Testierung der EEG-umlagepflichtigen Strommengen für stromkostenintensive Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregelung steht zum Download bei der gemeinsamen Seite der Übertragungsnetzbetreiber bereit.

Die Meldung der umlagepflichtigen Strommengen zum 31. Mai 2019 für das Vorjahr an den zuständigen Netzbetreiber dient der Endabrechnung der EEG-Umlage für 2018. Begrenzte Unternehmen müssen eine Wirtschaftsprüferbescheinigung vorlegen. Grundlage für die Mustervorlage stellt der IDW PH 9.970.12 dar. Durch die Änderungen gegenüber dem Vorjahr kann die letztjährige Vorlagen nicht mehr verwendet werden.

>> Download bei netztransparenz.de

>> Meldung EEG-umlagepflichtiger Strommengen bis 31. Mai 2019