Zoll: Anpassung Vorlagepflicht

Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Vorlagepflicht für die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Das betrifft die Anträge auf Steuerentlastungen nach den §§ 53a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3, 51, 54 Energiesteuergesetz und nach den §§ 9a, 9b Stromsteuergesetz. Das geht aus einer Fachmeldung der Generalzolldirektion hervor.

Die Erleichterung ist auch dann anzuwenden, wenn entsprechende Steuerentlastungen auf die Vorauszahlungen für Erdgas und Strom angerechnet werden sollen.

Zu beachten ist, dass die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten (Formular 1402) weiterhin auf Verlangen vorgelegt werden muss.

>> Fachmeldung des Zoll

 
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