Zoll: Onlineverpflichtung angekündigt

Für Anträge auf Steuerentlastungen nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) und § 54 Energiesteuergesetz (EnergieStG) soll es ab dem 1. Januar 2025 eine Online-Verpflichtung geben. Darauf weist die Generalzolldirektion in einer Fachmeldung hin. Entsprechende Rechtsänderungen in der Stromsteuer- und Energiesteuer-Durchführungsverordnung werde derzeit vorbereitet.

Begleitend werden die schon im Zoll-Portal verfügbaren Formulare (1453/1118) für die Anträge zum 1. Januar 2025 grundlegend angepasst. Der Zugang ist nur über ein ELSTER-Geschäftskundenkonto möglich.

Folge der Anpassung ist, dass die Formulare nicht mehr über die Zoll-Website oder das FMS der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung stehen. Der postalische Versand an das zuständige Hauptzollamt ist ebenfalls nicht mehr möglich.

Die Frist zur Beantragung nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG für im Jahr 2024 verbrauchte Strom- und Energieerzeugnismengen ist davon unberührt. Sie endet am 31. Dezember 2025.

>> Fachmeldung des Zoll

 
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