Zwei neue Gasumlagen ab Oktober

Mit zwei neuen Gasumlagen werden ab Oktober 2022 die zusätzlichen Kosten für die Beschaffung und Einspeicherung von Erdgas auf alle Abnehmer verteilt. Aufgrund der unsauberen Berichterstattung ist vielen Kunden noch gar nicht bewusst, dass neben die zunächst mit 2,419 ct/kWh angesetzte Gasbeschaffungsumlage ein zweiter neuer Rechnungsposten tritt. Die Veröffentlichung der Speicherumlage nach § 35e EnWG wird ebenfalls in dieser Woche erwartet. Wir leisten eine Gegenüberstellung.

Neue Gasumlagen ab 1. Oktober 2022

Die beiden neuen Gasumlagen sind Maßnahmen im Zuge der aktuellen Gaskrise.

Die Gasbeschaffungsumlage wurde als „saldierte Preisanpassung“ nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) anstatt des Preisanpassungsrechts nach § 24 EnSiG gewählt. Damit sind Lieferanten weiterhin an vereinbarte Energiepreise in Laufzeitverträgen gebunden, können aber ab Oktober einen Großteil der Mehrkosten für die Beschaffung etwaiger Ersatzmengen zur Regulierung durch die Umlage anmelden. Zunächst wurde die Umlage unter dem Arbeitstitel „Gassicherungsumlage“ diskutiert. Solange die Gasbeschaffungsumlage eingesetzt ist, können die direkten Preisanpassungsrechte „entlang der Lieferkette“ nach § 24 EnSiG nicht aktiviert werden. Mit aktuell 2,419 ct/kWh rangiert die Umlage zunächst weit unter dem benannten Korridor von „bis zu 5 ct/kWh“. Die Veröffentlichung der THE vom 15. August 2022 finden Sie hier.

Die Speicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dient dazu, die Kosten für die Sicherstellung der Füllstände in den deutschen Gasspeichern umzulegen. Die THE ist berechtigt, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um zu den Stichtagen die geforderten Mindestfüllstände gemäß Gasspeichergesetz zu erreichen. Es gelten die zuletzt um jeweils 5 % angehobenen Füllstandsvorgaben zum 1. Oktober (85 %) und 1. November (95 %) sowie das neu eingeführte Zwischenziel zum 1. September (75 %).

Unterschiede zum bestehenden Gasumlagensystem

Beide Umlagen unterscheiden sich von den anderen Gaspreisbestanteilen, wie etwa der Bilanzierungsumlage oder der Konvertierungsumlage. Die Gasbeschaffungsumlage und die Speicherumlage sind bis zum 30.09.2024 bzw. 31.03.2025 befristet. Zudem erfolgt die Erhebung nicht analog zum Gaswirtschaftsjahr, sondern in den jeweils definierten „Saldierungsperioden“ gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen. Die THE kann die Kostenweitergabe an die Bilanzkreisverantwortlichen in bestimmten Abständen anpassen: Bei der Gasbeschaffungsumlage beispielsweise im Turnus von drei Monaten mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen. Die Aufrechnung der Kosten und Erlöse weicht von der „Gesamtlaufzeit“ der Umlagen ab, um eine Nullstellung der Umlagekonten zum Ende zu ermöglichen.

Die erste Abrechnung bei den Endkunden wird sich wohl aufgrund der notwendigen IT-Umstellungen bei Lieferanten verzögern, sodass die Umlagen u.U. nicht auf der Abrechnung für Oktober aufgeführt sind.

Die neuen Gasumlagen im Überblick

Wir haben die wichtigsten Fakten zu den beiden neuen Gasumlagen zusammengefasst. Die Abweichung zwischen Kalender- und Gaswirtschaftsjahr ist nicht separat aufgeführt, aber durch die Regelungen berücksichtigt.

Gasbeschaffungsumlage nach § 26 EnSiG

  • Höhe der Umlage (Stand 15.08.2022): 2,419 ct/kWh
  • Erste Erhebung: 01.10.2022
  • Gesamte Saldierungsperiode: 01.10.2022 bis 31.03.2022
  • Einzelne Saldierungsperioden: Mind. 3 Monate
  • Maßgeblich umgelegte Kosten: 90 % Ersatzbeschaffung für Importausfälle
  • Abwicklung der Umlage: THE
  • Abrechnung beim Endkunden: Lieferant
  • Rechtliche Grundlage: § 26 EnSiG/Gaspreisanpassungsverordnung – GasPrAnpV

Speicherumlage nach § 35e EnWG

  • Höhe der Umlage (Stand 17.08.2022): noch nicht bekannt
  • Erste Erhebung: 01.10.2022
  • Gesamte Saldierungsperiode: 01.10.2022 bis 31.03.2025
  • Einzelne Saldierungsperioden: Q4/2022, dann halbjährlich, Q1/2025
  • Maßgeblich umgelegte Kosten: Maßnahmen Sicherung Gasspeicherfüllstände (§ 35c EnWG)
  • Abwicklung der Umlage: THE
  • Abrechnung beim Endkunden: Lieferant
  • Rechtliche Grundlage: § 35e EnWG, Genehmigte Methodik (BK7-22-052)

Wir berichten, sobald die Höhe der Speicherumlage bekannt gegeben wurde und werden den Umlagenmonitor zum Gaswirtschaftsjahr 2022/2023 in den nächsten Wochen veröffentlichen, sobald auch die übrigen Preisbestandteile veröffentlicht wurden.

 
Einladung zum Energiefrühstück: Lernen Sie uns kennen.

Aus aktuellem Anlass widmen sich unsere Experten im nächsten ISPEX Energiefrühstück den Gasumlagen in einem Spezial. Wir laden Sie herzlich ein, an der Veranstaltung am Freitag, 19. August, 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr teilzunehmen. Bei Registrierung über diesen Link ist die Teilnahme kostenfrei möglich: Jetzt zum aktuellen Termin anmelden.

 

 

Ihr Ansprechpartner

Andreas Seegers

Andreas Seegers

0921 - 150 911 110 0921 - 150 911 115