Zweiter Bericht Mindesterzeugung

Die Bundesnetzagentur hat den zweiten Bericht zur Mindesterzeugung bei Strom veröffentlicht. Im Berichtszeitraum 2016 bis 2018 wurden Perioden mit negativen Strompreisen untersucht. Darunter sind Zeiträume zu verstehen, in den Kraftwerksbetreiber eine Abnahmevergütung für eingespeisten Strom leisteten.

Demnach wurde in den Jahren von 2016 bis 1018 im Umfang von 18 bis 26 Gigawatt konventionelle Stromerzeugung eingespeist, sogenannte konventionelle preisunelastische Erzeugungsleistung. Für den sicheren Netzbetrieb sind davon 4 bis 8 Megawatt erforderlich, die sogenannte Mindesterzeugung. Voraussetzung für die Mindesterzeugung ist, dass die Kraftwerkskapazitäten tatsächlich einspeisebereit in Betrieb am Netz sind. Die untere Leistungsgrenze dieser Kraftwerke machte 28 % bis 43 % der gesamten konventionellen Einspeisung aus.

Daraus ergibt sich ein „konventioneller Erzeugungssockel“ von 14 bis 19 Gigawatt für die Zeiträume negativer Strompreise. Die am Netz befindlichen Kraftwerke haben ihre Einspeisung zeitweise bis auf das gemeldete technische Minimum gesenkt.

Der konventionelle Erzeugungssocket wird maßgeblich durch die Flexibilität der Kraftwerkskapazitäten bestimmt. Laut dem Bericht stehen häufig Wärmelieferungsverpflichtungen einer flexiblen Einsatzweise entgegen. Die Anreize aus den Regelungen zur Eigenerzeugung tragen ebenfalls dazu bei.

>> Bericht der Bundesnetzagentur zur Mindesterzeugung (PDF)