Unternehmen setzen richtigerweise auf Elektromobilität

17. Aug 2017

ISPEX: Eigene Ladesäule im Unternehmen will gut geplant sein

Bayreuth. Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum sind häufig noch eine Seltenheit. Unternehmen, die die Umstellung ihres Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge vorantreiben, investieren daher verstärkt in eigene Stromtankstellen. Neben den technischen Voraussetzungen müssen auch rechtliche Aspekte beachtet werden, wenn die Ladesäule auf dem Firmengelände ihren Zweck erfüllen soll. Darauf weisen die Energieexperten der ISPEX AG hin.

Gut geplanter Standort für die Ladesäule ist wichtig

In die Wahl des richtigen Standortes für die geplante Ladesäule fließen verschiedene Aspekte ein. Die Stromtankstelle muss mit dem Fahrzeug gut erreichbar sein. Zudem ist eine wenig aufwendige Anbindung an das bestehende Stromnetz notwendig. Die elektrische Leistungsfähigkeit der Netzinstallation muss im Vorfeld abgeklärt werden. Besonders Schnellladestationen mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW erreichen mit ihrer hohen Leistungsaufnahme Belastungsgrenzen.

Die Ladesäulenverordnung regelt vielfältige Aspekte der Ladeeinrichtung, u.a. die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb. Es gehören auch Aspekte des Betriebes von Ladepunkten wie Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung dazu, unter anderem die Aufrüstung des Ladepunktes mit genormten Steckern und Kartenbezahlsystemen. Überdies bestehen Anzeige- und Nachweispflichten. Aufbau und die Inbetriebnahme des Ladepunktes ist beispielsweise gegenüber der Bundesnetzagentur anzuzeigen. Die Daten aus dieser Anzeigepflicht werden in der interaktiven Ladensäulenkarte verwendet.

Der Betrieb der Ladesäule will durchdacht sein

Eine Ladesäule zu betreiben, stellt eine Bündelleistung aus Infrastruktur, Service, Strom und ggf. Parkleistungen dar. Der Betreiber der Ladesäule wird wie andere Letztverbraucher nach dem Energiewirtschaftsgesetz behandelt. Er hat das Recht auf Anschluss gegenüber dem Verteilernetzbetreiber und ist in seiner Lieferantenwahl frei. Aus diesem Grund stehen dem Ladepunktbetreiber alle Möglichkeiten offen, den Stromeinkauf in seine Beschaffungsstrategie einzubinden. Der Ladepunktbetreiber als sogenannter erster Letztverbraucher trägt die Verantwortung für alle Bestandteile des Strompreises wie Entgelte, Abgaben und Umlagen. Er entrichtet die EEG-Umlage und ist, soweit Stromsteuer anfällt, für diese verantwortlich.

Ladesäule wirtschaftlich betreiben

Für einen wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb einer Ladesäule sind umfangreiche Überlegungen notwendig. Neben der abgestimmten Beschaffungsstrategie für den zusätzlich benötigten Strom stellt die Stromtankstelle auch Anforderungen in Bezug auf Vergünstigungen und Erleichterungen bei Umlagen und Abgaben. Beispielsweise tangiert der öffentliche Ladepunktbetrieb die Privilegierung des eigenerzeugten und eigenverbrauchten Stroms. Das ist nicht nur für die Kostensituation relevant, sondern macht eine separate Messung notwendig.

Für Strom, der aus dem Netz der allgemeinen Versorgung bezogen wird, müssen entsprechend Netzentgelte entrichtet werden. Hieraus ergeben sich wiederum planerische Notwendigkeiten. Zum Beispiel sollten Spitzenlasten berücksichtigt oder Ladespitzen in günstige Zeitfenster verschoben werden. Im Betriebsablauf kann es mitunter zu Konflikten kommen, wenn Firmenfahrzeuge der Netzkosten wegen nur nachts geladen werden, aber private Mitarbeiterfahrzeuge gerade zu Hochlastzeiten tagsüber aufgeladen werden sollen und die Spitzenlasten anheben.

Für den Fall, dass Mitarbeitern gestattet wird, ihre privaten Elektroautos oder auch privat genutzten Firmenfahrzeuge zu laden, wirkt sich das auf die steuerliche Anrechnung aus. Dann ist eine eingehende Beratung durch Fachjuristen oder Steuerberater empfehlenswert.

Unterstützung durch Beratung und Förderung

Viele Unternehmen setzen richtigerweise zunehmend auf Elektromobilität. ISPEX unterstützt Unternehmen dabei, alle energiewirtschaftlichen Aspekte bei der Planung zu berücksichtigen und die Ladeeinrichtung auf die Verbrauchssituation abzustimmen. Die Betriebsmodelle für eine Ladesäule sind vielfältig. Nicht zuletzt bieten sich auch Speziallösungen an, wie die Ladesäule unmittelbar mit einer PV-Anlage zu kombinieren. Auf diese Weise werden Netzentgelte und Umlagen erheblich reduziert und die Kosten für den angebotenen Strom erheblich gesenkt. MÜNCH ENERGIE als Kooperationspartner von ISPEX hat mit dem Energie-Carport eine Lösung parat. Ein Industrie-Carport nimmt die Solarmodule auf und steuert Strom für die Ladung der darunter geparkten Elektrofahrzeuge bei. Zusätzlich werden die Parkplatzflächen aufgewertet und höhere Stellplatzmieten sind zu erzielen.

In Bayern werden ab dem 1. September 2017 Ladepunkte zusätzlich gefördert. Der Freistaat unterstützt die Anschaffung und Montage von öffentlichen Stromtankstellen. Voraussetzung hierfür sind nicht nur die Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren, sondern auch der Betrieb der Ladesäule mit Strom aus regenerativen Quellen. Ein Energie-Carport erfüllt von Haus aus diese Anforderung. Darüberhinausgehender Energiebedarf für das Aufladen nachts oder bei Schlechtwetter muss entsprechend mit Strom aus erneuerbaren Quellen beschafft werden.

  ISPEX Pressemeldung vom 17.08.2017 ISPEX_PM_170817_Unternehmen_setzen_richtigerweise_auf_Elektromobilität.pdf (Dateigröße 249 KB)