Tesla: Rückabwicklung Umweltbonus

Wie das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) mitteilt, ist der sogenannte Umweltbonus für das Model S zurückzuerstatten, falls dieses vor dem 6. März 2018 erworben wurde.

Das Tesla Modell S erfüllte eine Fördervoraussetzung für den Umweltbonus nicht und wurde am 30. November 2017 von der Liste der förderfähigen Fahrzeuge gestrichen. Die Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis von 60.000 Euro waren nur auf dem Papier vorhanden, tatsächlich für Kunden aber nicht verfügbar. Erst seit März 2018 erfüllt Tesla wieder die Voraussetzungen und ist entsprechend gelistet.

Nach Angaben des BAFA versuchte die Behörde eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden zu erzielen, die Schaden von diesen abgewendet hätte. Von der Möglichkeit einen Lösungsvorschlag bis Anfang Juli 2018 zu entwickeln, habe Tesla keinen Gebrauch gemacht. Aus rechtlichen Gründen müsse daher die Rückabwicklung erfolgen.

>> Pressemitteilung des BAFA