Beihilfefreiheit des EEG

Der Bundesverband der Erneuerbaren Energien (BEE) sieht die Beihilfefreiheit des EEG gefährdet, wenn die Senkung der EEG-Umlage über die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, bzw. dem Bundeshaushalt finanziert wird. Das EEG 2012 war durch ein Urteil des EuGH 2019 als nicht beihilferechtsrelevant eingestuft worden, da die EEG-Umlage als nichtstaatliches Mittel anzusehen sei.

Das Klimapaket sieht die Quersubvention der EEG-Umlage aus dem nationalen Emissionshandel vor. Die CSU hat den Vorschlag ins Spiel gebracht, Mittel aus dem Haushalt zur Senkung heranzuziehen.

Laut Simone Peters, BEE-Präsidentin, sei ein Weg, die EEG-Umlage abzusenken, ohne das EEG-Konto mit staatlichen Mitteln zu infizieren, die Verlagerung der Industrieprivilegien in den Bundeshaushalt. Dies würde das EEG-Konto alleine um rund fünf Milliarden Euro entlasten, ohne dass auch nur ein Euro staatlicher Mittel in das EEG-Konto fließen müsse.

Ob die beihilferechtliche Entscheidung des EuGH auf das EEG 2014 und später übertragbar ist, bzw. ob die Verlagerung der Industrieprivilegien in den Bundeshalt beihilferechtlich relevant ist, war der Stellungnahme des BEE nicht zu entnehmen.

>> Pressemitteilung des BEE