EEG-Umlage / Offshore-Netzumlage für 2019

Die Übertragungsnetzbetreiber haben die EEG-Umlage bekannt gegeben. Sie beträgt im Jahr 2019 für nicht-privilegierte Letztverbraucher 6,405 ct/kWh. Damit sinkt diese um knapp sechs Prozent ausgehend vom aktuellen Wert von 6,792 ct/kWh. Zudem wurde die Offshore-Netzumlage nach § 17f Absatz 7 EnWG mit 0,416 ct/kWh für 2019 festgelegt.

Gemäß Bundesnetzagentur liege die EEG-Umlage bereits seit 2014 auf stabilem Niveau, obwohl die geförderte Strommenge in dieser Zeit um 50 Prozent gestiegen sei. Das Absinken der Umlage sei demnach auf die Reformen, wie z.B. die wettbewerbliche Ausschreibung der EEG-Anlagen, und maßgeblich die auf die gestiegenen Börsenpreise zurückzuführen. Ein weiterer dämpfender Effekt bestünde in der Höhe des EEG-Umlagekontos von 3,65 Mrd. Euro.

Laut Bundeswirtschaftsminister Altmaier sei die sinkende Umlage ein Zeichen dafür, dass „… die Reformen der letzten Jahre greifen. Neu installierte Erneuerbare Energien brauchen immer weniger Förderung. Dadurch kann die EEG-Umlage zum zweiten Mal hintereinander sinken. Das ist für die Energiewende eine gute Nachricht, weil wir zeigen, dass Ökologie und Ökonomie Hand in Hand gehen können.“

Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) begrüßt zwar die Senkung der Umlage, sieht aber darin keine Entlastung der Stromkunden. Die deutlich gestiegenen Beschaffungskosten für Strom seien der Preistreiber. Überdies bliebe die Steuer- und Abgabenlast mit durchschnittlich 54 Prozent Anteil am Strompreis auf historisch hohem Niveau. Besonders die Offshore-Netzumlage, im Vorjahr noch bekannt als Offshore-Haftungsumlage, habe sich verzehnfacht und trüge zur Belastung der Kunden bei.

>> EEG-Umlage auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber

>> Offshore-Netzumlage auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

>> Presseinformation des BDEW