Entnahme Strom zur Stromerzeugung
Von ISPEX am 19. Aug 2020
Die Generalzolldirektion hat ein Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung veröffentlicht. Im Informationsschreiben mit Stand 21. Juli 2020 zu den Regelungen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG ist insbesondere der Abschnitt VI „Stromentnahmen in Anlagen, deren Hauptzweck nicht die Stromerzeugung ist (insbesondere Müllverbrennungsanlagen)“ grundlegend überarbeitet. Hierin stellt die Generalzolldirektion klar, welche Stromverbräuche sie als steuerbegünstigt ansieht.
>> Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung