Entnahme Strom zur Stromerzeugung

Die Generalzolldirektion hat ein Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung veröffentlicht. Im Informationsschreiben mit Stand 21. Juli 2020 zu den Regelungen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG ist insbesondere der Abschnitt VI „Stromentnahmen in Anlagen, deren Hauptzweck nicht die Stromerzeugung ist (insbesondere Müllverbrennungsanlagen)“ grundlegend überarbeitet. Hierin stellt die Generalzolldirektion klar, welche Stromverbräuche sie als steuerbegünstigt ansieht.

>> Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung