EU KOM: Vorschläge zu Energiepreisanstieg

Die Europäische Kommission hat am 13. Oktober in einer Mitteilung aufgezeigt, welche Instrumente die EU und deren Mitgliedsstaaten nutzen können, „um die unmittelbaren Auswirkungen des derzeitigen Preisanstiegs zu bewältigen und die Resilienz gegenüber künftigen Preisschocks zu verstärken“. Als kurzfristige nationale Maßnahmen nennt die Kommission Notfall-Einkommensunterstützung für Haushalte, Beihilfen für Unternehmen und gezielte Steuersenkungen.

Im Einzelnen zählt die Europäische Kommission u.a. für die Wirtschaft relevante kurzfristige Maßnahmen auf:

  • Genehmigung von Zahlungsaufschüben für Energierechnungen
  • Vorkehrungen zum Schutz vor Stromabschaltungen und anderen Netztrennungen
  • Hilfen für Unternehmen oder Industriezweige im Einklang mit dem EU-Beihilferecht
  • Intensivierung der internationalen Kontakte im Energiebereich, um die Transparenz, Liquidität und Flexibilität der internationalen Märkte zu gewährleisten
  • Förderung der Erweiterung des Marktes für Verträge über den Bezug von erneuerbarem Strom und Unterstützung dieser Verträge durch flankierende Maßnahmen

Als mittelfristige Maßnahmen für ein dekarbonisiertes und krisenfestes Energiesystem sieht die Kommission z.B.:

  • Mehr Investitionen in erneuerbare Energien, Gebäuderenovierungen und Energieeffizienz sowie Beschleunigung der Auktionen und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien
  • Ausbau der Energiespeicherkapazität, um den Anteil erneuerbarer Energien weiter zu steigern, auch in Bezug auf Batterien und Wasserstoff
  • Erwägung einer Überarbeitung der Verordnung über die Versorgungssicherheit, um für eine bessere Nutzung und Funktionsweise der Gasspeicherung in Europa zu sorgen
  • Prüfung der möglichen Vorteile einer freiwilligen gemeinsamen Beschaffung von Gasvorräten durch die Mitgliedstaaten

Daneben werden Prüf- und Überwachungsaufträge angedacht. Hierzu gehören die Untersuchung möglicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen auf dem Energiemarkt und Ersuchen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) um eine weitere Verstärkung der Überwachung der Entwicklungen auf dem CO2-Markt. Daneben soll ein Auftrag an die europäischen Regulierungsstellen (ACER) erteilt werden, die Vor- und Nachteile der derzeitigen Strommarktgestaltung zu untersuchen und der Kommission gegebenenfalls Empfehlungen vorzuschlagen.

>> Pressemitteilung der Europäischen Kommission