Höchstwert Ausschreibungen Wind onshore

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windkraft an Land für 2019 festgelegt. Er wird 6,20 ct/kWh betragen und weicht damit von dem gutachterlichen Wert von 6,15 ct/kWh ab. Damit sollen laut BNetzA auch weniger ertragreiche Standorte zum Zuge kommen. Die Festlegung des Wertes ersetzt das Verfahren, aus den letzten drei Ausschreibungen mit einem Aufschlag von jeweils acht Prozent den Höchstwert zu ermitteln. Dieses könnte gemäß BNetzA zu einem unangemessenen Anstieg der Höchstwerte führen.

>> Pressemitteilung der BNetzA