Kurzfristige Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Das Handelsblatt berichtet, dass das Wirtschaftsministerium am 24. Oktober eine Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) in die Ressortabstimmung gegeben hat. Ziel sei es, zwei Strompreiszonen in Deutschland zu verhindern. Obwohl die Bundeswirtschaftsministerin Zypries nur noch kommissarisch im Amt ist, versucht man laut Handelsblatt, mit der Anpassung einer neu gewählten Regierung zuvorzukommen. In diesem Sinne ist es günstig, dass die Änderung nicht zustimmungspflichtig durch den Bundestag ist, allerdings muss diese den Bundesrat passieren. Das noch SPD-geführte Wirtschaftsministerium wolle damit erreichen, dass die Windkraft in Norddeutschland schneller ausgebaut werde.

Gegenwärtig belastet der Stromexport Norddeutschlands die Anrainerstaaten, da die Leitungskapazitäten in den Süden Deutschlands fehlen. Die EU-Kommission hatte bereits letztes Jahr eine Aufteilung in zwei Strompreiszonen in Aussicht gestellt. Es ist daher ein Konflikt mit Brüssel wahrscheinlich.

Unterstützung für den Vorstoß der geschäftsführenden Bundeswirtschaftsministerin leistet der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). Laut einer Pressemitteilung sei eine einheitliche Strompreiszone eminent wichtig. Zwei Preiszonen gefährdeten die Energiewende, da zum einen der Anschein erweckt werde, dass der Netzausbau nicht mehr dringend notwendig sei. Zum anderen sei es im Falle einer Aufsplittung eine untragbare Ungerechtigkeit für die Verbraucher, wenn die Höhe der Stromrechnung davon abhinge, ob man nördlich oder südlich einer künstlich gezogenen Grenze wohne.

>> Meldung beim Handelsblatt

>> Pressemitteilung des BDEW