Strombedarf 2030

Die FDP-Fraktion im Bundestag hat sich im Rahmen einer kleinen Anfrage nach der Entwicklung des Strombedarfs bis 2030 erkundigt. Gemäß dem Vorwort der Fragesteller hat die Bundesregierung ein Ausbauziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch ausgegeben. Die Fragen zielen darauf ab, auf welchen Stromverbrauch sich der Anteil bezieht. Dazu führt die Fraktion verschiedene Prognosen an, angefangen vom NEP der BNetzA über die Berechnungen des Energiewirtschaftlichen Instituts der Universität Köln bis zu Schätzungen der Industrie. Dies würde einen erheblichen Ausbau der Erneuerbaren notwendig machen.

Konkret fragt die FDP-Fraktion u.a., mit welcher Entwicklung die Bundesregierung rechnet, besonders im Hinblick auf die Sektorkopplung u. dgl., bzw. welche Prognosen und Szenarien zugrunde gelegt werden.
Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort deutlich, dass sie sich die verschiedenen Studien nicht zu eigen macht und „ … Projektionen bei zunehmend zeitlicher Distanz mit wachsenden Unsicherheiten behaftet sind – dies gilt insbesondere für die Zeit nach 2030“. Überdies geht die Bundesregierung davon aus, dass „ … sich der Bruttostromverbrauch aufgrund zunehmender Stromnachfrage der Bereiche Wärme und Verkehr auf der einen Seite und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf der anderen Seite im Jahr 2030 im Bereich des heutigen Niveaus bewegen dürfte“. Auf welcher Studie diese Haltung fußt, geht aus der Antwort nicht hervor.

Entsprechend fällt die Antwort auf die Frage nach dem Ziel von 65 Prozent Erneuerbaren aus. Die Regierung rechnet hier mit einem Bruttostromverbrauch von 580 TWh, also in etwa dem Niveau, das die AG Energiebilanzen für 2019 annimmt.

Eine weitere Frage beschäftigt sich damit, warum die Bundesregierung ihre Ausbauziele für erneuerbare Energien im Koalitionsvertrag und Klimaschutzprogramm auf den Bruttostromverbrauch und nicht auf den Bruttoendenergieverbrauch wie etwa in der novellierten erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU vorgesehen bezieht. Unter Berufung auf das EEG 2014 verweist die Regierung darauf, dass „ … das Ziel, den Erneuerbare-Energien-Anteil am Bruttostromverbrauch zu erhöhen, auch dazu dienen [soll], den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch zu erhöhen. Für den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch hat sich die Bundesregierung ebenfalls Ziele gesetzt. So sind z. B. für das Jahr 2020 ein Ziel von 18 Prozent und für das Jahr 2030 ein Ziel von 30 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch festgelegt“.

>> Anfrage BT.-Drs. 19/16946

>> Antwort BT.-Drs. 19/17362