TAR Niederspannung

Der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) hat die Technischen Anschlussregeln (TAR) Niederspannung (VDE-AR-N 4100) aktualisiert. Damit reagierte er unter anderem auf die Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind demnach gegenüber dem Netzbetreiber meldepflichtig. Bei Anlagen mit mehr als 12 kW Leistung liegt sogar eine Genehmigungspflicht vor.

>> Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100)