Umweltbonus wird erhöht

Die EU hat keine Einwände gegen die Aufstockung des Umweltbonus erhoben. Im Zuge des Klimaschutzgesetzes Ende 2019 wurde auch eine veränderte Förderung der Elektromobilität beschlossen. Diese tangiert europäisches Beihilferecht. Die Richtlinie soll Ende Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Der bis zum 31. Dezember 2025 verlängerte Bonus fällt nun im Preissegment bis 40.000 Euro 50 Prozent höher aus. Bei teureren Fahrzeugen – nun gedeckelt bis 65.000 Euro – beträgt die Steigerung noch 25 Prozent. Reine Batterieelektrofahrzeuge bis 40.000 Nettolistenpreis erhalten so 6.000 Euro und Plug-In-Hybride 4.500 Euro. Bei höherpreisigen Fahrzeugen sind es dann entsprechend 5.000 Euro, bzw. 3.750 Euro.

Die neuen Fördersätze sollen ab Zulassungen nach dem 4. November 2019 anwendbar sein.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist auf seiner Internetseite bereits auf die anstehende neue Richtlinienfassung hin. Diejenigen, die bereits einen Antrag gestellt haben, sollen in Kürze Informationen darüber erhalten, ob und wie Sie die erhöhten Fördersätze nutzen können. Das BAFA fordert dazu auf, die Anträge nicht zurückzuziehen.

>> Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft

>> Themenseite des BAFA