Neue Förderrichtlinie für Energiemanagementsysteme ab 1. Mai 2015

Ab 1. Mai 2015 gilt die neu gefasste Förderrichtlinie für Energiemanagementsysteme. Neben der Anpassung an die aktuelle Rechtslage in Bezug auf Unternehmen, die die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach EEG 2014 in Anspruch nehmen, wurden vor allem Änderungen in Verbindung mit der Erstzertifizierung vorgenommen. Diese bieten zusätzliche Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Alternatives System nach SpaEfV betreiben.

  Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen BAnz-AT-01.04.2015-B1.pdf (Dateigröße 448 KB)

Im Themenbereich „Energiemanagementsysteme“ stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausführliche Informationen zu den Änderungen bereit. An dieser Stelle wird das BAFA voraussichtlich ab 01.05.2015 auch die Förderanträge nach neuer Richtlinie veröffentlichen.

Alle Anträge, die bis zum 30.04.2015 beim BAFA eingehen, werden nach der Richtlinie vom 22.07.2013 behandelt.

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