Aktuelle Kurzmeldungen 02-2020

Preisunterschiede Ladesäulen

Zu den Preisunterschieden beim Aufladen von Elektrofahrzeugen an öffentlichen Ladensäulen hat die FDP-Fraktion im Bundestag eine kleine Anfrage gestellt. Viele Fragen beantwortet die Bundesregierung mit der ausstehenden Stellungnahme zum 7. Sektorgutachten Energie der Monopolkommission. Daher bleiben die Fragesteller bis auf Weiteres im Unklaren, z.B. welche Schlüsse die Bundesregierung daraus zieht, dass nach Berechnungen der Monopolkommission in 70 Prozent der Landkreise ein Anbieter die Marktbeherrschungsvermutung (§ 18 Abs. 4 GWB) überschreitet.

Die Oppositionsfraktion fragte an, wie sich die Bundesregierung die zum Teil erheblichen Preisunterschiede zwischen den Betreibern von Ladesäulen erklärt und bewertet. Die Bundesregierung verweist auf die „ … Vermischung aus nichtpreisangabenverordnungskonformen Abrechnungen nach Ladezeit (ct/Min), als ‚Session fee‘ oder nach Ladeleistung (ct/kWh)“. Dies werde sich mit der fortschreitenden Marktdurchdringung durch mess- und eichrechtskonforme Ladesäulen und der damit verbundenen kilowattstundengenauen Abrechnung ändern. Die Bundesregierung erwarte hierdurch mehr Kostentransparenz.

Weiterhin wollte die Fraktion wissen, welche Hinweise die Bundesregierung in Bezug auf Preise für Ladestrom, die über dem Wettbewerbspreis liegen hat. Laut Bundesregierung erhebt sie hierzu keine Daten.

Eine Frage zielt auf die Maßnahmen der Bundesregierung ab, die Verbrauchern an den Ladesäulen einen eichrechtskonformen Abschluss des Ladevorgangs im Hinblick auf die Ladezeit, Ladedauer und die Berechnung des Preises in Bezug auf die Kilowattstunden gewährleisten. Die Regierung stellt fest, dass der gesetzliche Rahmen für das mess- und eichrechtskonforme Laden in der jetzigen Form seit 1. Januar 2015 besteht. Zuvor habe es klare gesetzliche Anforderungen an die Abrechnung nach Kilowattstunden geben. Grundsätzlich sei es Aufgabe der Wirtschaft, die Ladeinfrastruktur bereitzustellen und dabei die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Für Wechselstrom-(AC-)Ladesäulen seien mehrere messrechtskonforme Lösungen auf dem Markt, für Gleichstrom-(DC-)Ladesäulen liegen messrechtskonforme Zähler seit Ende 2018 vor. Ende Januar 2019 sei zwischen Vertreterinnen und Vertretern aller beteiligten Kreise eine Lösung für die Nachrüstung nicht mess- und eichrechtskonformer Ladesäulen vereinbart worden.

>> Anfrage (BT-Drs. 19/15710)

>> Antwort (BT-Drs. 19/16436)

Szenariorahmen Strom 2021-2035

Die Bundesnetzagentur hat am 17.01.2020 den Entwurf zum Szenariorahmen des Netzentwicklungsplans (NEP) 2035 (2021) der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) veröffentlicht und zur Konsultation gestellt.

Die ÜNB erstellen zweijährlich einen Szenariorahmen, der vier Szenarien enthält. Das bildet die Planungsgrundlage für den Netzausbau. Der gegenwärtige Szenariorahmen reicht bis zu den Jahren 2035 und 2040. Die Vorschläge der ÜNB berücksichtigen den Fortgang der Energiewende unter Einbeziehung unterschiedlicher Ausprägung der Sektorkopplung, der Netzorientierung von Erzeuger- und Verbraucherverhalten. Es fließen die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingen sowie die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung mit ein.

Der Szenariorahmen in Konsultation blickt fünf Jahre weiter als der gegenwärtige und unterstellt einen Rückgang konventioneller Erzeugungskapazitäten zugunsten Erneuerbarer. Der Kohleausstieg findet Berücksichtigung. Die Faktoren wie die Sektorkopplung und das veränderte Einsatzverhalten durch neue Stromanwendungen wie Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen oder Power-to-Gas finden Eingang in die Betrachtung. Durch die Sektorkopplung gehen die ÜNB trotz der Effizienzsteigerungen von einem höheren Stromverbrauch in Zukunft aus.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Kraftwerksstilllegungsanzeigen 01/2020

Die Bundesnetzagentur hat die Liste mit den Anzeigen der Stilllegungen von Kraftwerken, die sogenannte Kraftwerksstilllegungsanzeigenliste (KWSAL), mit Stand 17.01.2020 veröffentlicht.

Darin sind die geplanten endgültigen Stilllegungen, geplante vorläufige Stilllegungen und die saisonalen Sommer-Konservierung aufgeschlüsselt. Darüber hinaus sind die angezeigten Kraftwerksstilllegungen in Diagrammen nach Energieträger und in zeitlicher Abhängigkeit nach Anzeige verfügbar.

Die Anzeigen der Kraftwerksbetreiber zur Stilllegung von Erzeugungskapazitäten belaufen sich mit Stand 17.02.2020 demnach gesamt auf 16.677,7 MW zur endgültigen Stilllegung. Davon entfallen auf Süddeutschland 6.439,3 MW. Bei 11.803,9 MW ist die Stilllegung endgültig erfolgt. Die Differenz von 4.873,8 MW ergibt sich aus angezeigten, aber noch nicht durchgeführten Stilllegungen sowie aus systemrelevanten Kraftwerkskapazitäten mit einer Gesamtleistung von 3.999,1 MW. Diese dürfen derzeit aus Gründen der Versorgungssicherheit nicht endgültig stillgelegt werden.

>> Kraftwerksstilllegungsanzeigenliste Tabelle, Stand: 17.01.2020 (xlsx)

>> Kraftwerksstilllegungsanzeigenliste Diagramme, Stand: 17.01.2020 (PDF)

Monitoring Energie 2020

Die Bundesnetzagentur führt zusammen mit dem Bundeskartellamt ein Monitoring im Bereich Elektrizität und Gas durch. Die Datenerhebung wird mittels Fragebogen durchgeführt. Diese werden im Vorfeld zur Konsultation gestellt und sind ab dem 20.01.2020 über MonEDa (Monitoring Energie Daten) verfügbar. Die Marktteilnehmer erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwürfen bis zum 7. Februar 2020.

Die Datenerhebung wird voraussichtlich vom 23. März bis 24. April 2020 stattfinden.

>> Bundeskartellamt Energiemonitoring

Abgrenzung von Drittstrommengen

Die Bundesregierung hat die kleine Anfrage aus dem September 2019 der FDP-Fraktion des Bundestages beantwortet. Diese fragte nach der Abgrenzung von Drittstrommengen und der damit einhergehenden Problematik.

Die grundsätzliche Linie der Bundesregierung stellt auf die laufende Rechtsprechung sowie den bereits konsultierten, aber noch nicht veröffentlichten Hinweis Messen und Schätzen der Bundesnetzagentur ab.

Auf die Frage, ob „… die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative zur Einführung eines festen Schwellenwertes bei sogenannten Bagatellabgrenzungsfällen, um Rechtssicherheit zu schaffen und Ungleichbehandlungen von Unternehmen zu vermeiden …. [erwäge]“, antwortet diese: „Ein fester Schwellenwert hat nicht nur den Nachteil des Erfordernisses eines Nachmessens, ob der Schwellenwert tatsächlich überschritten wurde, sondern er nimmt dem Rechtsanwender auch jegliche in der Regelung enthaltene Flexibilität in der Anwendung“.

Zum Stand Gespräche zwischen der Bundesregierung und Europäischen Kommission hinsichtlich der Übertragbarkeit der EuGH-Urteils zum nichtstaatlichen Charakter der EEG Umlage (EEG 2012) auf KWKG und spätere Fassungen des EEG, verweist die Bundesregierung auf das Fortdauern der Gespräche.

Unter anderem fragt die Oppositionsfraktion auch danach, ob die Bundesregierung davon ausgeht, dass die im Klimaschutzprogramm 2030 vorgesehene Senkung der EEG-Umlage aus staatlich kontrollierten Einnahmen zu einer europarechtlichen Einstufung der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2017 als Beihilfe führt. Aus Sicht der Regierung würde anteilige Finanzierung der EEG-Förderung aus dem Haushalt eine Neubewertung des Beihilfecharakters des EEG erforderlich machen. Das Ergebnis dieser Bewertung hinge von der konkreten Ausgestaltung der Finanzierung ab.

>> Anfrage (BT-Drs. 19/15695)

>> Antwort (BT-Drs. 19/16435)

>> ISPEX berichtete zur Anfrage im September

Kabinettsbeschluss Kohleausstiegsgesetz

Am 29. Februar hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz beschlossen. Die schon bekannten Vorhaben finden sich darin wieder. Das KVBG (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz) beendet die Stein- und Braunkohleverstromung. Der Zeitplan und die Entschädigungsleistungen sind hierbei festgeschrieben. Zudem sollen eine Kompensation für Stromverbraucher im Falle eines Strompreisanstiegs und Anpassungsgelder für ältere Beschäftigte im Kohlesektor umgesetzt werden. Die Verlängerung und Weiterentwicklung des KWKG soll zur Umrüstung von Kohle auf flexible und klimafreundliche Stromerzeugung in Angriff genommen werden.

Demnach soll die Beendigung der Stein- und Braunkohleverstromung bis spätestens 2038 umgesetzt sein. Mit der Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes wird die Löschung der durch den Kohleausstieg frei gewordenen Zertifikate verwirklicht. Bei den KWK-Anlagen stehen umfangreiche Änderungen im KWKG an. Unter anderem soll die Geltungsdauer des KWKG bis Ende 2029 fortgeschrieben werden. In der Leistungsklasse bis 50 MW (el) soll 2022 die Fortführung der Förderung bis 2025 entschieden werden. Für nach EEG privilegierte Strommengen (§ 61e bis g EEG und § 104 Abs. 4 EEG) und der ins Netz der Allgemeinen Versorgung eingespeist wird, soll ein Förderausschluss greifen. Die Förderung soll auf 3.500 vbh gedeckelt werden.

Der Entwurf ist als erster Schritt im parlamentarischen Verfahren zu sehen. Die Gesetzgebung soll im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen sein. ISPEX wird über den weiteren Fortgang berichten.

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

Smart Meter Rollout startet

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat am 31. Januar die erwartete Markterklärung vorgelegt. Damit wird die technische Möglichkeit des Einbaus von intelligenten Messsystemen (Markterklärung) bestätigt. Die grundzuständigen Messstellenbetreiber sind demnach verpflichtet, in den nächsten Jahren bestimmte Quoten bei der Umrüstung zu erfüllen (10 % in drei Jahren).

>> Allgemeinverfügung zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme (PDF)

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

Kohleausstieg Folgen für BesAR

Wie das Branchenmagazin energate messenger berichtet, äußerte sich der DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) kritisch zur geplanten EEG-Umlage-Senkung im Rahmen des Kohleausstiegs.

Die Senkung wirkt sich auf die Berechnung der Stromkostenintensität als Voraussetzung für die Privilegierung durch die BesAR aus, sodass Unternehmen die Schwellenwerte eventuell nicht mehr erreichen werden.

Laut DIHK sei zwar die angekündigte Senkung für viele Unternehmen eine gute Nachricht. Nach den Berechnungen des DIHK könne eine Senkung der Umlage um 1,5 Cent/kWh bei den betroffenen Unternehmen zu Zusatzkosten in Millionenhöhe führen, dazu kämen die Belastungen aus der CO2-Bepreisung der Brennstoffe ab 2021.

>> energate: Unternehmen drohen Mehrkosten durch Senkung der EEG-Umlage

Netz- und Systemsicherheit Q2/Q3 2019

Die Bundesnetzagentur hat den Bericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen für das zweite und dritte Quartal des Jahres 2019 vorgelegt. Darin werden der Redispatch, der Einsatz von Reservekraftwerken, das Einspeisemanagement (EinsMan) und die Anpassungsmaßnahmen der Verteilnetzbetreiber aufgeführt.

Der Redispatch, d.h. Einspeisereduzierungen und -erhöhungen, verursachte im zweiten und dritten Quartal 2019 Kosten (inkl. Countertrading) in Höhe von 40,6 Mio. Euro, bzw. 69,6 Mio. Euro. Damit sanken diese im Vergleich zu den Vorjahresquartalen mit 37,1 Mio. Euro, bzw. 81,5Mio.
Euro.

Der Einsatz der Netzreservekraftwerke blieben verglichen mit dem zweiten Vorjahresquartal ähnlich hoch. Die Kosten lagen nach ersten Schätzungen bei 7,4 Mio. Euro für das zweite und bei 3,6 Mio. Euro für das dritte Quartal. Zu den Einsatztagen zählen auch Probestarts und Testläufe.

Die Kosten für das Einspeisemanagement für die Ausfallarbeit von EEG- und KWK-Anlagen belaufen sich im zweiten Quartal auf 90 Mio. Euro. Das dritte Quartal brachte 91 Mio. Kosten. Dabei sank die Summe im zweiten Quartal gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 12 Mio. Euro. Das dritte Quartal brachte 13 Mio. Euro mehr Entschädigungssumme als 2019.

Im zweiten Quartal 2019 haben drei VNB Anpassungsmaßnahmen in Höhe von 1,7 GWh über drei Bundesländer verteilt angewiesen. Damit hat sich die Summe gegenüber dem Vorjahresquartal um rund 2,4 GWh vermindert. Im dritten Quartal 2019 hat ein Verteilnetzbetreiber 0,6 GWh Anpassungen über drei Bundesländer verteilt veranlasst. Die Summe im Quartal des Vorjahres lag noch bei 1,2 GWh.

>> Bericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen – 2. und 3. Quartal 2019 (PDF)

Umweltbonus Stand 01/2020

Der durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlichte Zwischenstand zum Umweltbonus bescheinigte weiter gestiegene Antragszahlen. Demnach kamen insgesamt 173.841 Anträge auf Förderung der Elektromobilität zusammen. Davon entfielen 114.738 Anträge auf reine Batterieelektrofahrzeuge und 58.991 auf Plug-In Hybride. Die Zahl der Anträge für Brennstoffzellenfahrzeuge liegt bei 112 (sic!). Überwiegend Unternehmen reichten Förderanträge mit einer Gesamtzahl von 98.548 ein. Privatpersonen beteiligten sich mit 72.154 Anträgen. Die übrigen Antragstellungen erfolgten durch Stiftungen, Körperschaften, Vereine und kommunale Betriebe, bzw. Zweckverbände.

Die Top 10 der Anträge nach Hersteller machen wie im Vormonat BMW mit 26.664, Renault mit 21.988 und VW mit 21.158 Anträgen unter einander aus.

Die Bundesregierung hat im Zuge der Klimaschutzgesetzgebung der letzten Monate auch die Aufstockung der Förderung der Elektromobilität angekündigt. Das BAFA weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass gegenwärtig keine Informationen vorliegen, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird und bittet darum, von telefonischen Anfragen abzusehen.

>> Zwischenbilanz zum Antragstand vom 31. Januar 2020 (PDF)