BesAR Antragsverfahren 2021

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die ersten Informationen zum Antragsverfahren 2021 für die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) veröffentlicht.

Die Tabelle mit den Durchschnittsstrompreisen (§ 4 DSPV) steht zum Download bereit. Aus den Durchschnittsstrompreisen ergibt sich die Stromkostenintensität des antragstellenden Unternehmens.

Das BAFA hat auf seiner Website angekündigt, sowohl die Inhalte der Website als auch die Merkblätter im Hinblick auf das EEG 2021 zu überarbeiten.

Zudem ergänzte das BAFA folgenden Hinweis: „Die Gesetzesänderungen der §§ 63 bis 69 EEG 2021 stehen unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Das bedeutet, dass die Antragstellung zwar möglich ist, jedoch Begrenzungsbescheide erst nach Vorliegen dieser Genehmigung erteilt werden dürfen“.

Hiervon nicht betroffen sind die Bescheide für stromkostenintensive Unternehmen, die das BAFA aufgrund des Antragsverfahrens 2020 erteilt; diese Bescheide werden regulär und ohne Vorbehalt zum 1. Januar 2021 wirksam.

>> BAFA: Tabelle Durchschnittsstrompreise Stand 28.02.2021

 
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