BNetzA Jahresbericht 2018

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Jahresbericht 2018 vorgelegt. Darin werden neben den anderen Regulierungsfeldern, die die Bundesbehörde beaufsichtigt – Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – die Tätigkeiten im Energiesektor dargestellt. Zu den Feldern Marktentwicklung, Netzausbau und Versorgungssicherheit, Verbraucherschutz und -service, Entscheidungen, Aktivitäten und Verfahren sowie internationale Zusammenarbeit gibt die BNetzA eine Zusammenfassung.

Unter anderem berichtet die BNetzA, dass Letztverbraucher im Durchschnitt zwischen 143 Elektrizitätslieferanten je Netzgebiet wählen konnten. Im Jahr 2017 haben demnach rund 4,6 Mio. Verbraucher von der Auswahl Gebrauch gemacht und ihren Stromlieferanten gewechselt. Im Gasbereich wechselten gut 1,5 Mio. Haushaltskunden ihren Lieferanten.

Bei den Umlagen gab es im Jahr 2018, gültig für 2019, eine Neuerung, die Einführung der Offshore-Netzumlage. Auf Grundlage des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes wurde die bisherige Offshore-Haftungsumlage erweitert. Neben den Kosten für Entschädigungszahlungen an Offshore-Windparks wegen Verzögerung, Störung oder Wartung der Netzanbindungen auch werden auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb dieser Netzanbindungen einfließen.

Die Prognose der Übertragungsnetzbetreiber beziffern für 2019 die Kosten auf 1,56 Mrd. € für Errichtung und Betrieb und 0,144 Mrd. € für Entschädigungen. Die BNetzA rechnet vor, dass ein Musterhaushalt (vier Personen, Jahresverbrauch 3.000 kWh [sic!] ) so 2019 knapp 12,50 € Offshore-Netzumlage zahle.

Bei der Entwicklung der Netzentgelte konstatiert die BNetzA einen Rückgang. Nach Berechnungen der Behörde zeigen sich für einen großen Industriekunden bei den Übertragungsnetzbetreibern TenneT eine Reduzierung um 10,3 %, bei 50 Hertz um 18,4 %, bei Transnet BW um 2,8 % und bei Amprion um 20,4 %. Die Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber (ohne Offshore-Umlage) würden demnach für einen typischen Haushaltskunden um 0,8 % und im Gewerbekundenfall um 2,0 % sinken. Im Industriekundenfall in der Mittelspannung stiege das Netzentgelt um 1,6 %. Die neue Offshore-Umlage enthält in 2019 erstmals die Kosten für die Offshore-Anschlussleitungen.

Die BNetzA stellt folgenden Vergleich der Belastungen für den Netznutzer in 2018 bzw. 2019 an: Die Kosten müssen aus der Summe aus Netzentgelten und Offshore-Umlage bewertet werden. Dann sinken die Kosten für Kunden der Übertragungsnetze beispielsweise bei einem Industriekunden in der Regelzone TenneT immer noch um 4,6 %, bei 50 Hertz um 10,2 % sowie bei Amprion um 10,5 %. In der Transnet-Regelzone wäre ein Anstieg um 7,1 % zu beobachten. In den Verteilernetzen steigt die Belastung für Haushalts- und Gewerbekunden um ca. 4 % und im Industriekundenfall um ca. 16 %. Dies ist vor allem auf die Ausgliederung der Offshorekosten zurückzuführen. Übertragungsnetzbetreiber-Entgelte profitieren ausschließlich Kunden im Netz der TenneT. Dort liegt das Netzentgelt im oben beschriebenen Beispielsfall infolge der Angleichung um 0,051 ct/kWh niedriger. Bei 50 Hertz liegt es hingegen um 0,018 ct/kWh, bei Transnet BW um 0,021 ct/kWh und bei Amprion um 0,029 ct/kWh höher.

>> Jahresbericht 2018 der Bundesnetzagentur