Eckpunkte Klimaschutzprogramm 2030

Das Bundeskabinett hat am 20.09.2019 die Eckpunkte zum Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Zentraler Ansatz ist die Ausweitung des Emissionshandels. Ab 2021 soll zum bestehenden EU-Emissionshandel ein deutschlandweiter für die Sektoren Gebäude und Verkehr errichtetet werden. Demnach soll der Preis für CO2-Emissionen von einem Anfangswert von 10 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021 bis zu 35 Euro im Jahr 2025 pro Tonne CO2 steigen. Eine Handelsplattform soll dazu aufgebaut werden. Die Pflicht zum Zertifikatserwerb soll bei den Inverkehrbringern und Lieferanten der Brennstoffe liegen.
Ab dem Jahr 2026 erfolgt eine Reduzierung der Emissionsrechte. Im Rahmen der Ausschreibungen soll sich der Preis begrenzt in einen Korridor von 35 bis 60 Euro bewegen.

Als Kompensationsmaßnahmen ist ein Paket aus Entlastungen und Fördermaßnahmen sowie ein weiterer Maßnahmenkatalog vorgesehen. Die EEG-Umlage soll sinken (2021 um 0,15, 2022 um 0,5 und 2023 um 0,625 Ct pro kWh) sowie weitere gesetzliche Preisbestandteile unter Umständen reduziert werden. Die Pendlerpauschale soll befristet bis 2026 angehoben werden. Die energetische Gebäudesanierung soll steuerlich gefördert werden. Das geplante Verbot von Ölheizungen soll mit einer Austauschprämie (40 Prozent Förderanteil) gemildert werden. Das Wohngeld soll um 10 Prozent erhöht werden.

Industrieseitig steht der Vorschlag einer Selbstverpflichtung zur Umsetzung empfohlener Maßnahmen aus dem Energieaudit oder dem EnMS im Raum. Unter anderem sollen Förderprogramme z.B. die Energieeffizienz und Prozesswärme aus EE fortgeführt werden.

In der Energiewirtschaft soll der Kohleausstieg vollzogen werden. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll bis 2030 auf einen 65-Prozent-Anteil erhöht werden. Energiespeicher sollen einen Status als Letztverbraucher erhalten sowie die KWK-Förderung weiterentwickelt und bis 2030 verlängert werden.

Im Bereich Verkehr sollen bis 2030 mehr als eine Million Ladepunkte errichtet werden. Die Förderung des Umstieges auf E-Fahrzeuge soll gefördert werden. Begleitet werden soll dies durch die Einführung eines CO2-Aufschlags bei der LKW-Maut und die CO2-bezogene Reform der Kfz-Steuer.

Die Reaktionen auf den Beschluss sind durchweg, aber aus unterschiedlichen Gründen, verhalten. Beispielsweise kritisiert der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), dass der Einstiegspreis für CO2-Emissionsrechte derart niedrig angesetzt sei, dass die Wirkung erst mit fünf Jahren Verspätung einsetzen wird: „Praktisch beginnen wir erst im Jahr 2025 mit einem CO2-Preis, den fast alle Experten als Einstiegspreis für heute empfehlen“. Zudem etabliere [das Klimakabinett] ein komplexes, überbürokratisches CO2-Preissystem.

Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) bewertet das Gesamtpaket als enttäuschend. Insbesondere bei der CO2-Bepreisung und der notwendigen Strompreis-Entlastung sei die Bundesregierung viel zu zögerlich. Die geplante Erhöhung der Pendlerpauschale würde die zögerliche Mehrbelastung des CO2-Ausstoßes im Verkehr konterkarieren. Des Weiteren seien unter anderem die Beschlüsse zur Ladeinfrastruktur noch undurchdacht. Die Forderung nach einer Millionen Ladesäulen sei überdimensioniert.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) plädiert für die Kosten-Nutzen-Rechnung aller Maßnahmen: „Wichtig für die Betriebe ist dabei das Bekenntnis der Bundesregierung zur Reduzierung der EEG-Umlage. Die geplanten Stromkostensenkungen von knapp einem Prozent stehen allerdings in keinem Verhältnis zu den höheren Preisen für Diesel und Erdgas“. Zudem bleibe das Klimakabinett „… den vielen Unternehmen eine Antwort schuldig, die mangels alternativer Technologien den Kosten des CO2-Preises gar nicht ausweichen können. So ist aktuell weder der Diesel aus dem Fern-Lkw noch das Erdgas aus der Prozesswärme in vielen Industrieunternehmen wegzudenken“.

>> Überblick auf der Seite der Bundesregierung

>> Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 (PDF)

>> Pressemitteilung des bne

>> Presseinformation des BDEW

>> Pressmeldung des DIHK