Energieaudit Merkblatt Formulare 2019

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Merkblätter für das Energieaudit umfassend auf den Stand EDL-G 2019 gebracht. Neu hinzugekommen sind die Bereiche, die sich aus der Gesetzesnovelle ergeben. Dazu zählt innerhalb des Merkblattes zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs das Kapitel Nachweis der Bagatellschwelle sowie daneben das Formular zur Online-Energieauditerklärung und die dazugehörige Ausfüllhilfe.

Zudem wird im Themenbereich auf der Website des BAFA darauf hingewiesen, dass „für diejenigen Unternehmen, die ihr Energieaudit zwischen dem 26. November 2019 und dem 31. Dezember 2019 abgeschlossen haben, ist die Pflicht nach § 8c Absatz 1 bis zum 31. März 2020 zu erfüllen [ist].“ In der Praxis bedeutet das, dass Unternehmen, die das Energieaudit bis Ende des Jahres abschließen, bis Ende März nächsten Jahres die Online-Erklärung abgeben müssen.

>> Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs (PDF) Stand 26.11.2019

>> Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten, Stand 25.11.19 (PDF)

>> Energieaudit nach EDL-G (DIN EN 16247-1)