Erhöhung Umweltbonus geplant

Im Rahmen des Koalitionsausschusses am 3. Juni zwischen Union und SPD wurde, neben der Deckelung der EEG-Umlage für 2021 und 2022 sowie einer temporären Senkung der Mehrwertsteuer, eine befristete Erhöhung des Umweltbonus verabredet.

Laut dem Eckpunktepapier sollen die Prämien des Bundes verdoppelt werden. Die Herstellerprämien, gemeint ist die anteilige Finanzierung durch die Hersteller, sollen davon unberührt bleiben. Die bis zum 31.12.2021 befristete Erhöhung firmiert unter dem Begriff „Innovationsprämie“. Beispielsweise würde bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigen.

Die gesteigerte Förderung soll auf alle auch bisherigen Fahrzeugtypen angewendet werden, d.h. reine Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos.

Der Koalitionsausschuss hat sich auf eine steuerliche Maßnahme geeinigt. Bei der Besteuerung von rein elektrischen Dienstwagen von 0,25% soll die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht werden.

Der Finanzbedarf der Maßnahme soll laut Eckpunktepapier 2,2 Milliarden Euro betragen.

Das BAFA hat auf seiner Internetseite bereits angekündigt, die Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen.

>> Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses (PDF)

>> Meldung auf der Seite des BAFA