MaStR verzögert sich weiter

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) teilt auf ihrer Internetseite mit, dass das MaStR (Marktstammdatenregister) voraussichtlich erst ab Sommer 2018 für alle Registrierungspflichtigen zur Verfügung steht. Gegenwärtig können sich nur Strom- und Gasnetzbetreiber im neuen Register registrieren. Der genaue Starttermin soll am 1. Februar 2018 bekannt gegeben werden.

Bis zur Inbetriebnahme gelten die auf der Seite der BNetzA genannten Verfahrensweisen, um der Registrierungspflicht nachzukommen. Wichtig ist dies bei Vergünstigungen nach EEG oder KWKG.

Das MaStR sollte ursprünglich den Betrieb Mitte 2017 aufnehmen, dann jedoch wurde der Start auf Herbst 2017 verschoben. Schließlich ist nun 2018 anvisiert. Die mehrfach verschobenen Termine sind nicht unproblematisch, da der Gesetzgeber in den einschlägigen Regelungen in den Verordnungen und Gesetzen das MaStR als Registrierungsstelle nennt, die Beteiligten aber nach den Buchstaben des Gesetzes ihren Pflichten nicht nachkommen können. Ob die Übergangsfristen aus dem KWKG, bzw. EEG ausreichen, wird bereits bezweifelt.

>> MaStR auf der Seite der BNetzA