Monitoringbericht

Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur haben die Datenerhebung zum Monitoring in den Bereichen Gas und Elektrizität gestartet. Grundlage sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Daten zum Erhebungsjahr 2017 werden vom 21. März bis zum 27. April erhoben.

Die Bundesämter sind verpflichtet, jährlich den Markt zu untersuchen. Der Bundesnetzagentur kommt im Rahmen ihrer regulatorischen Arbeit die Aufgabe zu, zur Herstellung der Markttransparenz zu informieren. Das Bundeskartellamt ist u.a. für die Überprüfung der Wirksamkeit der Marktöffnung zuständig.

Die Datenabfrage zum Erhebungsjahr 2017 richtet sich an die einzelnen Bereiche (Erzeugung, Speicherung, Netzbetrieb, Messstellenbetrieb, Handel, Vertrieb etc.) der in Deutschland tätigen Unternehmen bzw. deren einzelnen juristischen Personen.

Die Erhebung erfolgt per Excel-Tabellen, die per Email einzureichen sind.

>> Information beim Bundeskartellamt