NABEG Novelle beschlossen

Der Bundestag hat am 4. April das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus in der geänderten Fassung gemäß der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie beschlossen.

Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses wurde zusätzlich eine Entschließung mit Stimmen der Regierungsfraktionen verabschiedet. Darin wird unter anderem festgestellt, dass „… dass die aktuelle Regelung zur EEG-Umlage auf selbst genutzten Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) für Anlagen im Leistungsbereich zwischen einem und zehn Megawatt, die zwischen August 2014 und Ende 2017 in Betrieb genommen worden sind, eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedeutet. Unter Umständen sei bei einigen dieser Anlagen ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr möglich. Die Bundesregierung soll daher bis zur Sommerpause einen Vorschlag für eine Neuregelung vorlegen, damit diese Anlagen nicht schlechter gestellt werden als andere Eigenversorgungsanlagen. Ebenso soll die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Handlungsspielräume für das EEG nutzen, die sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. März 2019 ergeben“.

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