Seit 2008 Strom 8,49 ct/kWh verteuert

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht, hat sich der Strompreis für Haushaltskunden im Zeitraum von 2008 bis 2018 um 8,49 ct/kWh verteuert. Für den mengengewichteten Elektrizitätspreis im Abnahmeband von 2.500 bis 5.000 ergibt sich in dieser Dekade eine Steigerung 21,39 ct/kWh auf 29,88 ct/kWh. Die Belastung durch staatliche Preiskomponenten summiert sich auf ca. 54 %. Diese setzen sich aus der Konzessionsabgabe (5,4 Prozent), der EEG-Umlage (22,7 Prozent), der Stromsteuer (6,9 Prozent), der Umsatzsteuer (16 Prozent), der Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (1,2 Prozent), der Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (1,2 Prozent) sowie der Offshore-Haftungsumlage (0,1 Prozent) und der Umlage für abschaltbare Lasten (kleiner als 0,1 Prozent) zusammen.

Die Anfrage legt den Fokus auf die Auswirkungen der Preisentwicklung und der daraus evtl. resultierenden sog. Energiearmut.

>> Kleine Anfrage 19/9474

>> Antwort der Bundesregierung 19/9905