Aktuelle Kurzmeldungen 03-2021

BesAR Antragsverfahren 2021

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die ersten Informationen zum Antragsverfahren 2021 für die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) veröffentlicht.

Die Tabelle mit den Durchschnittsstrompreisen (§ 4 DSPV) steht zum Download bereit. Aus den Durchschnittsstrompreisen ergibt sich die Stromkostenintensität des antragstellenden Unternehmens.

Das BAFA hat auf seiner Website angekündigt, sowohl die Inhalte der Website als auch die Merkblätter im Hinblick auf das EEG 2021 zu überarbeiten.

Zudem ergänzte das BAFA folgenden Hinweis: „Die Gesetzesänderungen der §§ 63 bis 69 EEG 2021 stehen unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Das bedeutet, dass die Antragstellung zwar möglich ist, jedoch Begrenzungsbescheide erst nach Vorliegen dieser Genehmigung erteilt werden dürfen“.

Hiervon nicht betroffen sind die Bescheide für stromkostenintensive Unternehmen, die das BAFA aufgrund des Antragsverfahrens 2020 erteilt; diese Bescheide werden regulär und ohne Vorbehalt zum 1. Januar 2021 wirksam.

>> BAFA: Tabelle Durchschnittsstrompreise Stand 28.02.2021

BesAR Antragsjahr 2021 Arbeitshilfen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat am 15. März die Arbeitshilfen für die Antragstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung für 2021 überarbeitet. Die Antragstellung in diesem Jahr erfolgt unter dem Genehmigungsvorbehalt der Europäischen Kommission hinsichtlich der Neuregelungen des EEG 2021.

>> Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2021

>> Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung für das Antragsjahr 2021

>> Tabelle durchschnittliche Strompreise 2021

 
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iMSys Einbauverpflichtung einstweilen ausgesetzt

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit einem Eilbeschluss die Vollziehung einer Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) außer Kraft gesetzt. Bei der Allgemeinverfügung handelt es sich um die Feststellung der technischen Möglichkeit, Messstellen für Stromverbrauch und -erzeugung mit intelligenten Messsystemen (iMSys) auszurüsten.

Das BSI hatte damit die Marktverfügbarkeit intelligenter Messsysteme anerkannt, die den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Interoperabilität (Funktionalität) genügen. Damit wurde die Einbauverpflichtung ausgelöst, die die Umrüstung in Gang setzte. Zum anderen kam die Feststellung einem Verwendungsverbot anderer Messsysteme gleich.

Dagegen führte ein privates Unternehmen, das auch andere Messsysteme vertreibt, Beschwerde. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat das OVG Münster die Vollziehung der Allgemeinverfügung ausgesetzt. Das hat zur Folge, dass nun vorläufig weiterhin andere Messsysteme eingebaut werden dürfen.

Das Hauptsacheverfahren (Klage gegen die Allgemeinverfügung) ist noch beim Verwaltungsgericht Köln anhängig. Zudem sind noch etwa 50 gleich gelagerte Beschwerdeverfahren von Messstellenbetreibern (insbesondere Stadtwerken) offen, in denen der Senat in Kürze entscheiden wird.

>> Pressemitteilung des OVG Münster