iMSys Einbauverpflichtung einstweilen ausgesetzt

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit einem Eilbeschluss die Vollziehung einer Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) außer Kraft gesetzt. Bei der Allgemeinverfügung handelt es sich um die Feststellung der technischen Möglichkeit, Messstellen für Stromverbrauch und -erzeugung mit intelligenten Messsystemen (iMSys) auszurüsten.

Das BSI hatte damit die Marktverfügbarkeit intelligenter Messsysteme anerkannt, die den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Interoperabilität (Funktionalität) genügen. Damit wurde die Einbauverpflichtung ausgelöst, die die Umrüstung in Gang setzte. Zum anderen kam die Feststellung einem Verwendungsverbot anderer Messsysteme gleich.

Dagegen führte ein privates Unternehmen, das auch andere Messsysteme vertreibt, Beschwerde. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat das OVG Münster die Vollziehung der Allgemeinverfügung ausgesetzt. Das hat zur Folge, dass nun vorläufig weiterhin andere Messsysteme eingebaut werden dürfen.

Das Hauptsacheverfahren (Klage gegen die Allgemeinverfügung) ist noch beim Verwaltungsgericht Köln anhängig. Zudem sind noch etwa 50 gleich gelagerte Beschwerdeverfahren von Messstellenbetreibern (insbesondere Stadtwerken) offen, in denen der Senat in Kürze entscheiden wird.

>> Pressemitteilung des OVG Münster

 
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