Aktuelle Kurzmeldungen 06-2022

AGEB: Energieverbrauch sinkt um 1,9 %

Wie die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB / AG Energiebilanzen) mitteilt, sank der Energieverbrauch in Deutschland im 1. Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,9 Prozent. Somit betrug nach vorläufigen Berechnungen der inländische Primärenergieverbrauch in den ersten drei Monaten des Jahres 3.365 Petajoule (PJ) beziehungsweise 114,8 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE).

Senkend auf den Primärenergieverbrauch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wirkten nach Angaben der AGEB die mildere Witterung, die niedrigere Nachfrage aufgrund der hohen Energiepreise sowie der Einsatz effizienterer Kraftwerke.

Verbrauchssteigernd machten sich das höhere Bruttoinlandprodukt sowie die leichte Zunahme der Bevölkerung bemerkbar. Um den Witterungseinfluss bereinigt hätte der Verbrauch annähernd stagniert.

Unter anderem verminderte sich der Erdgasverbrauch für den Betrachtungszeitraum um knapp 9 Prozent. Die milde Witterung bildete die Hauptursache, das höhere Preisniveau trug ebenso dazu bei. Der Einsatz von Gas bei der Stromerzeugung wurde aufgrund der höheren Einspeisung aus Erneuerbaren zurückgefahren.

Weiterhin verzeichneten Mineralöl einen Anstieg von knapp 10 Prozent. Steinkohle bzw. Braunkohle legten um 5,4 Prozent bzw. 1,5 Prozent zu. Die Steinkohle wurde wieder verstärkt in Kraftwerken eingesetzt. Der Braunkohlestrom wurde im März mehr nachgefragt. Auch die Erneuerbaren Energien trugen mit einem Plus von 8,6 Prozent mehr bei. Der Rückgang schlug sich vor allem bei der Kernenergie mit einem Minus von 48,9 Prozent nieder. Die geplanten Kraftwerksabschaltungen halbierten zum Jahreswechsel die installierte Leistung.

>> Mitteilung AGEB

BesAR: Hinweisblatt Strommengenabgrenzung 2022

Das BAFA hat das Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung für das Antragsjahr 2022 im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung veröffentlicht. Unter anderem sind im Zusammenhang mit Messen und Schätzen (§ 62b EEG 2021) besondere Fallkonstellationen der Strommengenabgrenzung im Antragsjahr 2022 aufgeführt. Hierbei werden z.B. die Heranziehung des Geschäftsjahres bzw. davon abweichend des Kalenderjahres als Nachweis erläutert.

>> Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung für das Antragsjahr 2022 (PDF)

BAFA: Förderkompass veröffentlicht

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlichte Anfang Juni den Förderkompass 2022. Darin sind die Förderprogramme des BAFA für Privatpersonen und Unternehmen als Überblick aufgeführt. Die Spanne reicht von der Besonderen Ausgleichsregelung bis zur Investitionsförderung in den Neubau von Betankungsschiffen für LNG.

Besonders für Unternehmen hervorzuheben sind die umfassenden Fördermöglichkeiten des Programms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss“ (S. 28 ff.). Hier können Mittel für Investitionen in hocheffiziente Technologien zur Prozessoptimierung sowie in erneuerbare Energien zur Erzeugung von Prozesswärme in Anspruch genommen werden. Das Programm gliedert sich in 5 Module, beispielsweise Modul 1 mit der Förderung von Querschnittstechnologien (Pumpen, Motoren u.dgl.). Zuletzt wurde das Programm mit dem Modul 5 um die Förderung von Transformationskonzepten ergänzt. Dieses Modul unterstützt Unternehmen bei der Planung und Umsetzung ihrer Transformation hin zur Treibhausgasneutralität mit bis zu 80.000 Euro.

>> Förderkompass 2022 (PDF)

 
Klimafrühstück am 1. Juli – Letzter Termin vor der Sommerpause

Im Veranstaltungsformat Klimafrühstück widmen wir uns zentralen Themen rund um das Klimamanagement: Wozu dient der CO2-Fußabdruck? Wann nutzt ein bestehendes Energiemanagement als Booster? Wie entsteht eine Transformationsstrategie?

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Wichtige Termine bis Ende Juli

Spitzenausgleich: Zusammenfassender Antrag
Bis zum 31. Juli müssen Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, die bereits im Vorjahr einen unterjährigen Antrag auf Spitzenausgleich nach §§ 10 StromStG und § 55 EnergieStG gestellt haben, einen zusammenfassenden Antrag für das Kalenderjahr 2021 bei ihrem Hauptzollamt einreichen. Erfolgt der zusammenfassende Antrag nicht fristgerecht, erhebt das Hauptzollamt eine Rückforderung. Im Zuge der Einreichung ist eine Selbsterklärung „Staatliche Beihilfe“ abzugeben.

Eigenversorger: 31. Juli Anzeige der Umlagebefreiung
Eigenversorger, die eine vollständige oder teilweise EEG-Umlagebefreiung (§§ 61 bis 61g EEG) im Jahr 2021 von mind. 500.000 Euro in Anspruch genommen haben, müssen bis 31. Juli eine Transparenzmeldung abgeben. Dies betrifft Fälle, bei denen die Abrechnung der EEG-Umlage über den Verteilnetzbetreiber erfolgt, ohne Weiterleitung von Strom an dritte Letztverbraucher. Bei Zuständigkeit des Übertragungsnetzbetreibers für die Umlageabrechnung muss die Meldung erst bis 31. Oktober erfolgen.

 
Welche Neuerungen werden für 2023 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?

Auch in diesem Jahr machen wir Sie im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Energy Compliance mit den wichtigsten „Energiesteuern und Abgaben 2023“ vertraut – wieder im 4. Quartal, diesmal aber in verschiedenen Online- und Präsenzformaten. Vermeiden Sie Fehler und Versäumnisse und sichern Sie so Ihrem Unternehmen Vergünstigungen und Erleichterungen.

Die aktuellen Termine finden Sie hier.