BEHG: DEHSt Leitfaden BECV aktualisiert

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat den Leitfaden BEHG Carbon Leakage überarbeitet. In der aktualisierten Fassung des Leitfadens ist das neue Kapitel 7 „Prüfung durch Wirtschaftsprüfer*innen“ enthalten. Eine weitere Ergänzung mit dem Kapitel 3 „Gegenleistungen der Unternehmen gemäß §§ 10 bis 12 BECV ist bereits angekündigt. Dieses wird erst im Hinblick auf das Abrechnungsjahr 2023 relevant werden.

Parallel zum aktualisierten Leitfaden stellt die DEHSt das Formular zur Erfassung der erwarteten maßgeblichen Emissionsmenge zum Download bereit.

>> Leitfaden BEHG Carbon Leakage (PDF)

 
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