Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) gestartet
Von ISPEX am 15. Jul 2022
Das Energiekostendämpfungsprogramm für Unternehmen aus energieintensiven Wirtschaftszweigen läuft am 15.07.2022 an. Die Antragstellung erfolgt über das ELAN-K2-Portal des BAFA. Materielle Ausschlussfrist für Phase 1 ist der 31.08.2022.
Auf Grundlage des Programms, dessen Volumen 5 Mrd. Euro beträgt, können energie- und handelsintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten.
Unterstützung erhalten die berechtigten Unternehmen für den zusätzlichen Anteil an den gestiegenen Kosten für Strom und Erdgas für den Zeitraum von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis seit September 2021 mehr als verdoppelt hat.
Die Bezuschussung hängt von weiteren Kriterien ab und variiert.
30 % der Preisdifferenz (max. 2 Mio. Euro) bei:
- Energie- und handelsintensiven Branche (KUEBLL)
- mind. 3 % Energiebeschaffungskosten
50 % der Preisdifferenz (max. 25 Millionen Euro) bei:
- Energie- und handelsintensiven Branche (KUEBLL)
- mind. 3 % Energiebeschaffungskosten
- Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten
Weitere Grenze: Förderung darf 80 % des Betriebsverlusts nicht übersteigen.
70 % der Preisdifferenz (max. 50 Millionen Euro)
- Energie- und handelsintensiven Branche (KUEBLL)
- mind. 3 % Energiebeschaffungskosten
- Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten
- Unternehmen aus Anhang 1 des Temporary Crisis Framework
Zusätzlich werden gelten in den Fördermonaten Juli bis September um 10 Prozentpunkte verringerte Fördersätze und nur bis zu 80 % derjenigen Menge wird bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat. Weiterhin gilt unter anderem eine strikte Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung.
Das Programm ist in drei Phasen aufgeteilt, die über jeweilige spezielle Ausschlussfristen verfügen.
Angesichts der zahlreichen Vorbedingungen, Nachweise und Einschränkungen empfiehlt es sich, das BAFA-Merkblatt genauestens zu beachten und ggf. externe Beratung hinzuzuziehen.